Kein Elternnachzug nach Einbürgerung

In einer Pressemitteilung vom 3. Juni 2025 berichtet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom selben Tag (Az. 3 B 20/24), in dem es einen Anspruch auf Elternnachzug zu einem mittlerweile volljährigen Flüchtling in einem Fall abgelehnt hat, in dem der Flüchtling inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat. Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und damit der Unionsbürgerschaft sei die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie nicht mehr anwendbar, deshalb greife auch die zu dieser Richtlinie ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht mehr, wonach ein Nachzug grundsätzlich auch nach Volljährigkeit der als Flüchtling anerkannten Person möglich sei, wenn diese bei Stellung des Asylantrags minderjährig war. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zugelassen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte es erstinstanzlich noch anders gesehen (Urteil vom 22. November 2023, Az. 6 K 351/22 V) und insbesondere aus der zwischenzeitlichen Einbürgerung keinen Hinderungsgrund für einen Elternnachzug abgeleitet.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871