Kein Entzug von EU-Freizügigkeitsrechten in Berlin

In einer Pressemitteilung vom 6. Mai 2026 berichtet das Verwaltungsgericht Berlin über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom selben Tag (Az. VG 21 K 158/24), wonach eine mutmaßliche Beteiligung an Straftaten im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Protesten nicht für den Entzug von EU-Freizügigkeitsrechten ausreicht. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Klägerin seien eingestellt, Anklage sei nicht erhoben worden. Dass die Klägerin tatsächlich in strafbarer Weise an der Besetzung der Freien Universität Berlin beteiligt gewesen sei, habe die Staatsanwaltschaft nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können. Im Übrigen sei ohnehin nur wegen Verstößen im Bereich der einfachen Kriminalität ermittelt worden.

Der HRRF-Newsletter hatte vor ziemlich genau einem Jahr mehrfach (zuerst hier) über dieses und drei Parallelverfahren gegen die „Berlin 4“ berichtet. Es hieß schon damals, dass das Berliner Landesamt für Einwanderung sich wegen absehbarer Rechtswidrigkeit zunächst geweigert habe, die Freizügigkeitsrechte der Klägerin zu entziehen, woraufhin politischer Druck aus der Berliner Landesregierung ausgeübt wurde.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871