Kein isolierter Fortbestand einer negativen Staatenbezeichnung

In seinem Urteil vom 13. Dezember 2023 (Az. 1 C 34.22) hat sich das Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung von Klageanträgen und, in einem obiter dictum, zur Unzulässigkeit des isolierten Fortbestands einer negativen Staatenbezeichnung bei Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Übrigen geäußert. In dem Verfahren hatte das Verwaltungsgericht einen ausdrücklich gestellten Antrag auf bloße Teilaufhebung einer Abschiebungsandrohung (nämlich mit Ausnahme der negativen Staatenbezeichnung) als Antrag auf vollständige Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes ausgelegt und die Abschiebungsandrohung insgesamt aufgehoben und hatte das Oberverwaltungsgericht sodann das Rechtsschutzinteresse der Klägerin an einer weitergehenden Klärung verneint. Das sei falsch, meinte das Bundesverwaltungsgericht, weil das Gericht bei der Auslegung eines Klageantrags an den ausdrücklich und unmissverständlich erklärten Willen der Klägerin gebunden sei und nicht über einen Gegenstand entscheiden dürfe, den die Klägerin nicht zur Entscheidung des Gerichts gestellt habe. In Hinblick auf die Möglichkeit der isolierten Fortgeltung einer negativen Staatenbezeichnung spreche Überwiegendes dafür, dass die negative Staatenbezeichnung nicht von der Androhung der Abschiebung unter Bestimmung einer Frist und der Bezeichnung eines Zielstaates gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 AufenthG trennbar sei, sodass sie nur das Schicksal der genannten übrigen Bestandteile der Abschiebungsandrohung teilen könne.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871