Kein subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

Einem russischen Staatsangehörigen im wehrpflichtigen Alter, der nach Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine aus Russland ausgereist ist, droht im Fall seiner Rückkehr in die Russische Föderation nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung wegen Wehrdienstentziehung, meint das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seinem Beschluss vom 23. März 2026 (Az. 2 L 92/25). Es drohe zwar die Einberufung zum Grundwehrdienst, nicht aber auch eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder ein Einsatz im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Dies gelte auch für tschetschenische Wehrpflichtige, wenn diese vor ihrer Ausreise aus der Russischen Föderation einen registrierten Wohnsitz außerhalb Tschetscheniens hatten.

Andere Gerichte sehen das auch anders und verpflichten zur Gewährung subsidiären Schutzes. Wenn ich nichts übersehen habe, dann sind zu dieser Frage am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (wieder) Berufungsverfahren anhängig.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871