Keine Divergenz bei divergenten Zeiträumen

In seinem Beschluss vom 9. Oktober 2025 (Az. 9 LA 115/25) hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade aus dem Dezember 2024 abgelehnt, in dem das Verwaltungsgericht von der Verfolgung von Yeziden in der irakischen Region Shingal ausgegangen war und das Bundesamt zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verpflichtet hatte. Die Zulassung der Berufung hatte das Bundesamt wegen Divergenz gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG beantragt, d.h. weil das Stader Urteil von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Frage der Verfolgung von Yeziden im Irak abweiche. Tatsächlich liege aber keine solche Abweichung vor, so das Oberverwaltungsgericht, weil seine eigene Rechtsprechung aus dem Juli 2019 stamme, was einen zeitlichen Abstand von mehr als fünf Jahren zum Urteil aus Stade Ende 2024 bedeute. Grundsätzliche Aussagen zur Situation in Herkunftsländern könnten sich nur dann widersprechen, wenn sie jeweils für denselben Zeitpunkt oder Zeitraum aufgestellt worden seien.

Das Verfahren ist aus Sicht des Bundesamts denkbar unglücklich gelaufen, weil das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss klar darauf hinweist, dass es die Berufung gerne wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) zugelassen hätte, dies aber nicht tun konnte, weil das Bundesamt diesen Zulassungsgrund nicht geltend gemacht hatte.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871