Keine Fluchtgefahr bei Belehrung in unverständlicher Sprache

Auch wenn ein ausreisepflichtiger Ausländer seit 2009 in Deutschland gelebt hat, darf die Ausländerbehörde nicht ohne weitere Aufklärung annehmen, dass er der deutschen Sprache mächtig ist, meint der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2025 (Az. XIII ZB 72/22). Der Hinweis auf die Anzeigepflicht gemäß § 50 Abs. 4 AufenthG müsse in einer dem Betroffenen verständlichen Sprache erteilt werden. Sei dies nicht der Fall, liege keine Fluchtgefahr gemäß § 62 Abs. 3a Nr. 3 AufenthG vor.

Im Haftanordnungsverfahren hatte das Haftgericht den Betroffenen nur in Anwesenheit eines Dolmetschers persönlich angehört. Zumindest mit diesem Umstand hätte sich das Beschwerdegericht auseinandersetzen müssen, so der Bundesgerichtshof.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871