Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2026 ihren dritten Bericht über den Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets (d.h. der GEAS-Reform von 2024) in den Mitgliedstaaten veröffentlicht (COM (2026) 196 final). In dem Bericht werden aktuelle Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Reform zusammengefasst und bewertet; die Kommission weist darauf hin, dass zwar seit Veröffentlichung ihres vorherigen Berichts Fortschritte gemacht worden seien, es aber auch nach Mitte Juni noch weiterer Anstrengungen der Mitgliedstaaten bedürfe, um das neue europäische Recht vollständig zu operationalisieren.
Der Bericht dürfte durchaus auch den Zweck des „Naming and shaming“ verfolgen, weil er transparent macht, welche Mitgliedstaaten ihre Hausaufgaben (noch) nicht gemacht haben. Während Deutschland immerhin einer von nur fünf Mitgliedstaaten ist, die vier Wochen vor dem Beginn der Anwendbarkeit der GEAS-Reform (!) überhaupt ihr nationales Recht adaptiert haben (S. 5), bestehen aus Sicht der Kommission in Deutschland Defizite bei der Anpassung an Eurodac (S. 6), bei der Infrastruktur für Grenzverfahren (S. 8) und Screening-Verfahren (S. 9f.) sowie bei einem Rückstau älterer Asylanträge (S. 13). Der umfangreiche Artikel zur GEAS-Reform auf der HRRF-Website wurde aktualisiert und enthält in Abschnitt 5.2 jetzt Links zu den drei bisher erschienenen Fortschrittsberichten.



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