Negativer Kompetenzkonflikt für ausländerrechtliche Durchsuchungsanordnungen in Niedersachsen

Für Durchsuchungsanordnungen zur Durchführung einer Abschiebung nach § 58 Abs. 6 bis 9 AufenthG sollen in Niedersachsen nach der Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg die Verwaltungsgerichte zuständig sein (Beschluss vom 4. November 2021 (Az. 12 W 124/21)). Da das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das anders sieht und die ordentlichen Gerichte für zuständig hält (Beschluss vom 10. März 2021 (Az. 13 OB 102/21)), hat das OLG die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen, die auch eingelegt wurde. Hintergrund dieses Kompetenzkonflikts ist die Frage, ob § 58 Abs. 10 AufenthG landesrechtliche Rechtswegregelungen zulässt (so das OVG), oder ob die Vorschrift das gerade nicht erlaubt (so das OLG).

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871