Die gegen einen Asylrichter am Verwaltungsgericht Gera erhobenen Vorwürfe, über die etwa vergangene Woche im HRRF-Newsletter Nr. 152 berichtet wurde, haben jetzt zu ersten Konsequenzen geführt. Neuen Medienberichten zufolge (siehe hier und hier und hier) wird der Richter ab sofort keine asylgerichtlichen Verfahren mehr bearbeiten oder entscheiden, sondern stattdessen Verfahren unter anderem aus dem Straßenverkehrsrecht, dem sonstigen Wirtschaftsrecht und dem Telekommunikationsrecht, und wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.
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