Laut einem Medienbericht hat das Verwaltungsgericht Berlin nun auch in den zwei noch anhängigen Eilverfahren über den Entzug von EU-Freizügigkeitsrechten (bzw. in einem Fall über die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen) im Zusammenhang mit einer Teilnahme an pro-palästinensischen Protesten entschieden, einstweiligen Rechtsschutz gegen die vom Berliner Landesamt für Einwanderung verfügten Entscheidungen zu gewähren.
Der HRRF-Newsletter hat über die insgesamt vier Verfahren bereits berichtet, siehe die Newsletter-Ausgaben Nr. 192, Nr. 193 und Nr. 195.
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