Das hat ja nicht lange gedauert: Das Tribunale di Bologna hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2024 (Az. 14572/2024) ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof initiiert, um die Europarechtskonformität des Gesetzesdekrets der italienischen Regierung vom 23. Oktober 2024 prüfen zu lassen, in dem die Liste der nach italienischem Recht sicheren Herkunftsstaaten aktualisiert worden war. Das Gesetzesdekret hatte in Reaktion auf eine Gerichtsentscheidung des Tribunale di Roma vom 18. Oktober 2024 (die wiederum auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024, Rs. C-406/22, Bezug genommen hatte, siehe ausführlich HRRF-Newsletter Nr. 168), einige Herkunftsstaaten aus der Liste entfernt, jedoch nur solche Staaten, die nicht ihr gesamtes Staatsgebiet kontrollieren. Staaten wie Bangladesch und Ägypten jedoch, die für bestimmte Gruppen von Menschen nicht sicher sind, verblieben auf der Liste, und zwar wohl deswegen, weil nur dadurch die Durchführung von Grenzverfahren und damit die Auslagerung der Asylverfahren nach Albanien möglich ist.
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