(Noch) keine grundsätzliche Bedeutung kroatischer Pushbacks

In seinem Beschluss vom 4. Juli 2024 (Az. 11 A 2105/23.A) hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil abgelehnt, in dem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Vorliegen systemischer Mängel im kroatischen Asylsystem verneint hatte. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sei nicht ausreichend dargelegt worden, so das Oberverwaltungsgericht, weil der Antrag auf Zulassung der Berufung sich überwiegend auf die wörtliche Wiederholung weiter Teile von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Braunschweig, Freiburg und Stuttgart beschränkt habe. Es wäre vielmehr erforderlich gewesen, durch die Benennung bestimmter begründeter Informationen, Auskünfte, Presseberichte oder sonstiger Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern gegenteilige Behauptungen zutreffend seien. Außerdem könne der bloße Hinweis auf abweichende Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte außerhalb Nordrhein-Westfalens auch deshalb nicht zur Zulassung der Berufung führen, weil eine grundsätzliche Klärung von Tatsachenfragen immer nur durch das jeweilige Obergericht für seinen Bezirk erfolgen könne.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871