Nordrhein-westfälische Verwaltungsgerichte informieren über asylgerichtliche Statistik

Sowohl das Oberverwaltungsgericht Münster (Pressemitteilung vom 21. Februar 2025) als auch das Verwaltungsgericht Münster (Pressemitteilung vom 19. Februar 2025) informieren über die Entwicklung der asylgerichtlichen Statistik in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024. Danach sind bei den sieben nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten in dem Jahr 26.500 neue asylgerichtliche Verfahren eingegangen, was gegenüber dem Vorjahr 2023 eine Steigerung um 29% bedeutet, und hat die durchschnittliche Verfahrensdauer 15 Monate betragen. Beim OVG Münster sind im Jahr 2024 außerdem 1.600 neue Rechtsmittel gegen asylgerichtliche Entscheidungen eingegangen, die das Gericht im Durchschnitt innerhalb von neun Monaten bearbeitet. Beim VG Münster sind 2024 2.923 neue asylgerichtliche Verfahren anhängig gemacht worden und 2.637 Verfahren erledigt worden, Ende 2024 waren noch 2.255 Verfahren anhängig.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871