Staaten müssen über Verfahrensgarantien für unbegleitete Minderjährige informieren

Es kann einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK konstituieren, wenn in einem Staat zwar Verfahrensgarantien für unbegleitete Minderjährige existieren, diese in der Praxis aber nicht oder nur unzureichend in Anspruch genommen werden können, etwa wenn unbegleitete Minderjährige nicht ausreichend über die sie betreffenden Entscheidung staatlicher Behörden und die ihnen zustehenden Rechte informiert werden, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 16. Januar 2025 (Az. 15457/20). In dem entschiedenen Verfahren hatten französische Behörden im Rahmen einer Altersfeststellung entschieden, den unbegleiteten minderjährigen Beschwerdeführer als volljährig anzusehen, hatten ihre Entscheidung aber nur mit Textbausteinen begründet und den Betroffenen nicht über die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel unterrichtet. Der Gerichtshof nahm mehrheitlich einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK an, er hat zu seinem Urteil auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871