Ähnlich wie das Verwaltungsgericht Arnsberg (siehe HRRF-Newsletter Nr. 132) geht nun auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 11. April 2024 (Az. 29 L 604/24.A) davon aus, dass das belgische Aufnahmesystem für Asylantragsteller hinsichtlich der Personengruppe der alleinstehenden Männer derzeit systemische Schwachstellen aufweist. Alleinstehenden Männern werde der Zugang zum Aufnahmesystem systematisch verweigert, wodurch ihnen unabhängig von ihrem Willen eine Situation extremer Not drohe, dabei seien Dublin-Rückkehrer in gleicher Weise betroffen wie andere Schutzsuchende. Da Obdachlosenunterkünfte etwa in Brüssel vollständig ausgelastet seien, hätten die Abgewiesenen keine andere Möglichkeit, als im Freien zu übernachten. Betroffene könnten auch nicht auf die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes verwiesen werden, um eine Unterkunft zu erhalten, weil die zuständigen Behörden gerichtliche Entscheidungen systematisch nicht umsetzen würden. Sofern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in seinem Bescheid zu einer anderen Bewertung komme, stammten die zitierten Erkenntnismittel aus den Jahren 2013 bis 2017 und seien damit veraltet.
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