Asylverfahrensrecht
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Maßgeblicher Zeitpunkt für Minderjährigkeit unklar
Das Verwaltungsgericht Berlin weiß in seinem Beschluss vom 19. September 2024 (Az. 4 L 483/24 A) auch nicht so recht, auf welchen Zeitpunkt es bei der Anwendung von § 30 Abs. 2 AsylG ankommen soll, wonach Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger nicht aus den in § 30 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AsylG genannten Gründen als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden…
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Keine Befangenheit bei erstinstanzlicher Entscheidung durch Ehegatten
Der Umstand, dass der Ehemann einer Richterin am Verwaltungsgericht selbst Richter ist und am Oberverwaltungsgericht ausgerechnet über die Berufung gegen ein von seiner Ehefrau als Einzelrichterin gefälltes asylgerichtliches Urteil entscheiden muss, begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit gegen diesen Richter, meint das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seinem Beschluss vom 03.09.2024 (Az. 2 L 89/24.Z). Dies…
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Diplomatische Zusicherung Tadschikistans unzureichend
Eine von der tadschikischen Generalstaatsanwaltschaft gegenüber der deutschen Botschaft in Tadschikistan abgegebene diplomatische Zusicherung, einen tadschikischen Staatsangehörigen nach seiner Abschiebung aus Deutschland menschenrechtskonform zu behandeln, ist jedenfalls im entschiedenen Einzelfall nicht dazu geeignet, die beachtliche Gefahr der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung in Tadschikistan auszuräumen, sagt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Urteil vom 13.…
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Automatische Offensichtlichkeit bei Ablehnung eines Folgeantrags
Ausweislich des klaren Wortlauts von § 30 Abs. 1 Nr. 8 AsylG ist ein unbegründeter Asylantrag automatisch und zwingend als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer einen Folgeantrag gestellt hat und ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wurde, meint das Verwaltungsgericht Kassel in seinem Urteil vom 14. August 2024 (Az. 7 K 1101/24.KS.A). Sofern das Verwaltungsgericht Schwerin in seinem…
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Zu schwache Eingriffsintensität führt nicht zur Belanglosigkeit
Eine vermeintlich zu schwache Eingriffsintensität einzelner Umstände im Asylvorbringen führt nicht ohne Weiteres zu einer Belanglosigkeit des Vortrages für die Prüfung des Asylantrages im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 21. August 2024 (Az. 14 L 2208/24.A). Von einer Beurteilung der Eingriffsintensität könne nicht auf die…
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Zeugung von Kindern spricht nicht gegen Homosexualität
Die Zeugung von Kindern spricht nicht gegen die Homosexualität eines Schutzsuchenden und darf nicht maßgeblich für die Annahme einer aus Sicht des Gerichts vorgetäuschten Homosexualität verwendet werden, sagt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 6. August 2024 (Az. OVG 3 N 52/24). Außerdem müsse ein Gericht, das von einer vorgetäuschten Homosexualität ausgehe, zumindest den…
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Niedrige Anforderungen an Einbeziehung von Erkenntnismitteln
Für eine Einführung von Erkenntnismitteln in ein asylgerichtliches Verfahren reicht es grundsätzlich aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der betreffenden Erkenntnismittel übersendet, sagt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 12. August 2024 (Az. A 13 S 506/24). Darüber hinaus sei es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass…
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Erhebliche Wahrscheinlichkeit bei bloßer Möglichkeit
Für eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer günstigeren Entscheidung als Voraussetzung zur Durchführung eines Folgeverfahrens gemäß § 71 Abs. 1 AsylG in der durch das Rückführungsverbesserungsgesetz geänderten Fassung reicht es aus, dass die neuen Elemente und Erkenntnisse für die Beurteilung der Begründetheit eines Folgeantrags relevant sind bzw. maßgeblich erscheinen und deshalb die Möglichkeit einer für den Ausländer günstigeren Entscheidung…
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Erhebliche Wahrscheinlichkeit nicht bei Geringfügigkeit
Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf versucht sich in seinem Beschluss vom 30. Juli 2024 (Az. 28 L 1670/24.A) an einer Definition des Begriffs der erheblichen Wahrscheinlichkeit in § 71 Abs. 1 AsylG. Der Begriff setze schon vom Wortlaut her voraus, dass das neue Element oder die neue Erkenntnis die Möglichkeit einer positiven Bescheidung im Rahmen eines erneuten Asylverfahrens…
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Anhörung im Folgeverfahren zwingend
Wenn die Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens vorliegen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zulässigkeit des Folgeantrags bejaht, wird das Verfahren ohne besondere Verfügung als Asylverfahren nach den allgemeinen Vorschriften fortgesetzt und gelten daher grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Asylgesetzes, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 2. August 2024…