Asylverfahrensrecht

  • Gesetzliche Höchstfrist für BAMF-Entscheidungen ist verbindlich

    Die in § 24 Abs. 7 AsylG geregelte Frist, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge spätestens 21 Monate nach der Antragstellung über Asylanträge entscheidet, stellt eine absolute Höchstfrist für Entscheidungen dar, sagt das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Beschluss vom 5. März… Weiterlesen..

  • Offensichtlich rechtswidriger Asylbescheid

    Das Verwaltungsgericht Köln war in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (Az. 22 L 551/24.A) von einem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wohl nicht überzeugt, wenn es ausführt, dass sich das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamts als offensichtlich rechtswidrig darstellt.… Weiterlesen..

  • Keine Berufung bei verdecktem Teilurteil

    Das Oberverwaltungsgericht Greifswald geht in seinem Beschluss vom 25. März 2024 (Az. 4 LZ 397/23 OVG) davon aus, dass dann, wenn ein Verwaltungsgericht nicht über alle gestellten Anträge entschieden hat, in der Regel kein Verfahrensmangel vorliegt, der zur Zulassung der… Weiterlesen..

  • Keine ungewisse Lage im Sudan

    Im Sudan besteht keine vorübergehend ungewisse Lage im Sinne von § 24 Abs. 5 AsylG mehr, meint das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Beschluss vom 4. März 2024 (Az. 5 A 5272/23), so dass auch kein zureichender Grund mehr vorliegt, um ein verwaltungsgerichtliches… Weiterlesen..

  • Zurückverweisung bei fehlender Sachentscheidung

    Ein Verwaltungsgericht hat im Sinne von § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylG auch dann nicht „in der Sache selbst“ entschieden, wenn es zwar den Tenor seines Urteils verkündet, diesem aber keine Entscheidungsgründe mehr beigegeben hat, meint der Verwaltungsgerichtshof Mannheim… Weiterlesen..

  • Beschwerde gegen Altbeschlüsse statthaft

    Ähnlich wie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (siehe HRRF-Newsletter Nr. 135) meint auch das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss vom 2. März 2024 (Az. 6 MB 8/24), dass trotz des Rückführungsverbesserungsgesetzes die Beschwerde gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss weiterhin statthaft bleibt, wenn der… Weiterlesen..

  • Kostentragungspflicht bei Überschreitung der Entscheidungsfrist

    Entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht innerhalb der in § 24 Abs. 4 S. 1 AsylG geregelten Frist von sechs Monaten über einen Asylantrag, so muss es regelmäßig die Kosten einer daraufhin erhobenen Bescheidungsklage tragen, sagt das Verwaltungsgericht Minden in… Weiterlesen..

  • Eilrechtsschutz bei Folgeanträgen weiterhin nach § 123 VwGO

    Auch nach der Änderung des § 71 Abs. 5 AsylG durch das Rückführungsverbesserungsgesetz ist für den Fall, dass ein Folgeantrag als unzulässig abgelehnt wird und das Bundesamt keine neue Abschiebungsandrohung erlässt, Eilrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO statthaft und das Mittel der Wahl,… Weiterlesen..

  • Folgeantrag kann Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens darstellen

    Ebenso wie unlängst das Verwaltungsgericht München (siehe HRRF-Newsletter Nr. 136) hält es das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 12. März 2024 (Az. 2 A 3543/22) für möglich, Abschiebungsandrohungen sowie Einreise- und Aufenthaltsverbote in bestandskräftigen Asylbescheiden anzugreifen, und zwar unter… Weiterlesen..

  • Beschwerdeausschluss auch für bestimmte aufenthaltsrechtliche Streitigkeiten

    Falls der Gesetzgeber mit der Neufassung von § 80 AsylG im Ende Februar in Kraft getretenen Rückführungsverbesserungsgesetz beabsichtigt haben sollte, die Reichweite des asylrechtlichen Beschwerdeauschlusses klarer als bislang zu regeln, so scheint ihm das einstweilen noch nicht gelungen zu sein. Der… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871