Asylverfahrensrecht

  • Rückfragepflicht bei Terminsverlegungsanträgen

    Ein Verfahrensbeteiligter kann sich im Fall der Nichtbescheidung seines erstinstanzlich gestellten Terminsverlegungsantrags im späteren Berufungszulassungsverfahren nicht auf eine Verletzung des ihm nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO zustehenden rechtlichen Gehörs berufen, wenn er sich nicht durch eine Rückfrage bei… Weiterlesen..

  • Kein Zweitantrag bei noch laufendem Asylverfahren im Drittstaat

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob im Sinne von § 71a Abs. 1 AsylG ein Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat erfolglos abgeschlossen ist und damit ein Zweitantrag vorliegt, ist der Zeitpunkt der Asylantragstellung in Deutschland, meint das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss… Weiterlesen..

  • Eilrechtsschutz bei Folgeanträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO

    Ähnlich wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf (siehe HRRF-Newsletter Nr. 142) geht auch das Verwaltungsgericht Ansbach in seinem Beschluss vom 15. April 2024 (Az. AN 1 S 24.30737) davon aus, dass seit Inkrafttreten des Rückkehrverbesserungsgesetzes vom 21. Februar 2024 gemäß § 71 Abs. 5… Weiterlesen..

  • Zweifel an Senegal als sicherem Herkunftsstaat

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat „erhebliche unionsrechtliche“ Zweifel an der Bestimmung Senegals als sicherem Herkunftsstaat gemäß § 29a AsylG und in seinem Beschluss vom 16. April 2024 (Az. 31 L 670/23 A) die aufschiebende Wirkung einer Klage aus diesem Grund angeordnet. Es… Weiterlesen..

  • Eilrechtsschutz bei Folgeanträgen doch nicht nach § 123 VwGO

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf geht in seinem Beschluss vom 17. April 2024 (Az. 4 L 784/24.A) davon aus, dass mit Blick auf den Wortlaut des § 71 Abs. 5 Satz 3 AsylG n.F. nach Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung… Weiterlesen..

  • Keine Berufungszulassung bei Bezugnahme auf veraltete Erkenntnismittel

    Im Rahmen der Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung ist es für eine hinreichende Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht erforderlich, dass die Erkenntnismittel, auf die sich das Zulassungsvorbringen stützt, hinreichend aktuell… Weiterlesen..

  • Nachträglicher Entfall eines Zulassungsgrunds

    Die anderweitige Klärung einer Rechts- oder Tatsachenfrage während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung in einem asylgerichtlichen Verfahren führt dazu, dass ein grundsätzlicher Klärungsbedarf nachträglich entfällt und der Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr 1 AsylG nicht (mehr) vorliegt, meint das… Weiterlesen..

  • Gesetzliche Höchstfrist für BAMF-Entscheidungen ist verbindlich

    Die in § 24 Abs. 7 AsylG geregelte Frist, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge spätestens 21 Monate nach der Antragstellung über Asylanträge entscheidet, stellt eine absolute Höchstfrist für Entscheidungen dar, sagt das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Beschluss vom 5. März… Weiterlesen..

  • Offensichtlich rechtswidriger Asylbescheid

    Das Verwaltungsgericht Köln war in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (Az. 22 L 551/24.A) von einem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wohl nicht überzeugt, wenn es ausführt, dass sich das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamts als offensichtlich rechtswidrig darstellt.… Weiterlesen..

  • Keine Berufung bei verdecktem Teilurteil

    Das Oberverwaltungsgericht Greifswald geht in seinem Beschluss vom 25. März 2024 (Az. 4 LZ 397/23 OVG) davon aus, dass dann, wenn ein Verwaltungsgericht nicht über alle gestellten Anträge entschieden hat, in der Regel kein Verfahrensmangel vorliegt, der zur Zulassung der… Weiterlesen..

  • Menschenrechtsexpert*innen warnen vor Unvereinbarkeit der EU-Rückführungsverordnung mit internationalem Menschenrechtsschutz

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Leonie Rohmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Am 16. Juni 2026 unterzeichneten 48 unabhängige Menschenrechtsexpert*innen der UN-Menschenrechtsausschüsse und regionaler Menschenrechtsmechanismen eine Stellungnahme an die Präsident*innen der Kommission, des Rates und des Parlaments der Europäischen Union, das vor schweren… Weiterlesen..

  • Keine Abschiebung eines jungen Mannes nach Afghanistan

    In seinem Urteil vom 26. März 2026 (Az. 32694/23, D.M. gegen Schweden) hat der EGMR festgestellt, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers nach Afghanistan Art. 3 EMRK verletzen würde, da ihm aufgrund der Kumulation seiner Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Hazara, der Region in Afghanistan, in die er zurückkehren würde, seinem langjährigen Aufenthalt in Schweden sowie der… Weiterlesen..

  • Zugang zu medizinischer Behandlung im Einzelfall zu prüfen

    In seiner Entscheidung vom 19. Mai 2025 (Dokument CRPD/C/32/D/64/2019, NI gegen Schweden) stellte der UN-Behindertenrechtsausschuss eine Verletzung der Behindertenrechtskonvention fest, da keine hinreichende Einzelfallabwägung hinsichtlich einer psychischen Erkrankung als Abschiebungshindernis vorgenommen wurde. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Hanna Jetter erarbeitet und von Johanna Mantel… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871