Asylverfahrensrecht

  • Mitgliedstaatübergreifenden Anwendbarkeit des § 71a AsylG kein acte clair

    Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster geht in seinem Beschluss vom 20. November 2024 (Az. 9 B 786/24.A) davon aus, dass die Frage nach einer mitgliedstaatübergreifenden Anwendbarkeit des § 71a AsylG auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs jedenfalls… Weiterlesen..

  • Unionsrechtswidrigkeit des § 30 Abs. 1 Nr. 9 AsylG

    Es spricht vieles dafür, so das Verwaltungsgericht Trier in seinem Beschluss vom 15. Juli 2024 (Az. 6 L 2421/24.TR), dass § 30 Abs. 1 Nr. 9 AsylG unionsrechtswidrig ist und darum nicht angewendet werden darf. Die Vorschrift erlaube es, einen unbegründeten Asylantrag… Weiterlesen..

  • Unionsrechtswidrigkeit des § 71 Abs. 6 Satz 1 AsylG

    Wenn ein Ausländer nach einem Asylverfahren in Deutschland das Bundesgebiet verlassen hat und später in Deutschland einen weiteren Asylantrag stellt, kommt seine Abschiebung auf der Grundlage der Abschiebungsandrohung aus den Erstverfahren nur in Anwendung der Vorschrift des § 71 Abs. 6 S.… Weiterlesen..

  • Kein pauschaler Verweis auf Erkenntnismittelliste

    Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hält es in seinem Beschluss vom 7. November 2024 (Az. A 12 S 1230/24) für möglich, dass ein zur Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil führender Begründungsmangel im Einzelfall dann vorliegen kann, wenn das Verwaltungsgericht zwar… Weiterlesen..

  • Immer noch keine Abschiebungsandrohung bei laufendem Asylverfahren eines Kindes

    Das Oberverwaltungsgericht Bautzen sieht in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2024 (Az. 4 A 303/23.A) keine grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob der Abschiebung eines Ausländers, dessen Schutzbegehren negativ beschieden worden ist, auch dann im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1… Weiterlesen..

  • Immer noch keine Asylverfahren in Albanien

    Das Tribunale di Roma hat es schon wieder getan: In einer Entscheidung vom 11. November 2024 hat es erneut (siehe HRRF-Newsletter Nr. 168) entschieden, dass Italien die Asylverfahren von Schutzsuchenden aus Bangladesch und Ägypten nicht in Albanien durchführen darf, weil… Weiterlesen..

  • Kein Folgeantrag ohne vorherige inhaltliche Prüfung

    Wenn ein Asylantrag in Deutschland wegen der Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staats gemäß § 29 Abs. 1 Nr. a AsylG als unzulässig abgelehnt wird, dann ist ein später erneut in Deutschland gestellter Asylantrag kein Folge- oder Zweitantrag, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem… Weiterlesen..

  • Terminlügen haben kurze Beine

    Es hinterlässt bereits keinen besonders guten Eindruck, wenn ein Rechtsanwalt einen Anhörungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (erst) am Tag vor der Anhörung verlegen lassen will, weil er einen auswärtigen Gerichtstermin wahrnehmen müsse, den auswärtigen Gerichtstermin dann aber gar… Weiterlesen..

  • Erfolgreiche Bescheidungsklage trotz anhängiger Tatsachenrevision

    Das Verwaltungsgericht Hamburg sieht in seinem Urteil vom 24. Oktober 2024 (Az. 10 A 1950/24) keinen Grund, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht zur Bescheidung eines Asylantrags zu verpflichten, der einen Griechenland betreffenden Anerkannten-Fall betrifft. Der Asylantrag sei im… Weiterlesen..

  • Asylgerichtliche Konzentration auch in Bayern

    Das Verwaltungsgericht Ansbach weist in seinem Beschluss vom 16. Oktober 2024 (Az. AN 18 K 24.50673) darauf hin, dass es nicht länger für asylrechtliche Klagen zuständig ist, die das Herkunftsland Türkei betreffen. Die bayerische Zuständigkeitsverordnung (ZustV) sehe aufgrund der zum… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871