Asylverfahrensrecht

  • Bundesamt berücksichtigt Kindeswohl und familiäre Bindungen immer noch nicht

    Auch das Verwaltungsgericht Regensburg geht in seinem Beschluss vom 12. Februar 2025 (Az. RO 1 S 25.30284) davon aus, dass noch laufende Asylklageverfahren von Familienangehörigen den Erlass einer Abschiebungsanordnung gegen ein weiteres, minderjähriges Familienmitglied verbieten. Die Familienangehörigen seien während ihrer… Weiterlesen..

  • Fehlen der Nichtzulassungsbeschwerde für Tatsachenrevisionen unbedenklich

    Der gesetzlich in § 78 Abs. 8 S. 2 AsylG angeordnete Ausschluss der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Tatsachenrevision nach § 78 Abs. 8 AsylG verstößt nicht gegen die aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Rechtsschutzgarantie, meint das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 11. Dezember… Weiterlesen..

  • Faktische Verbesserung einer Rechtsposition durch Feststellungsklage

    Es besteht ein hinreichendes Feststellungsinteresse für eine gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gerichtete Klage auf Festellung, dass eine Abschiebungsandrohung verbraucht ist, meint das Oberverwaltungsgericht Bremen in seinem Urteil vom 4. Februar 2025 (Az. 1 LB 312/24), und zwar… Weiterlesen..

  • Täuschung über Reiseweg oder Asylanträge ist für Offensichtlichkeitsurteil irrelevant

    Das Verwaltungsgericht Berlin geht in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2024 (Az. 24 L 636/24 A) davon aus, dass eine Täuschung über den Reiseweg und über einen vorherigen Asylantrag in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht vom Tatbestand des § 30 Abs. 1 Nr.… Weiterlesen..

  • Keine Bindungswirkung prozessualer Rechtsmeinungen

    Die Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichtshofs München in seinem Beschluss vom 3. März 2023, (Az. 24 B 23.30101), dass eine Prüfung der aktuellen allgemeinen Lage im Herkunftsland des Klägers und seiner individuellen Situation mit „umfassenden Beweiserhebungen“ verbunden wäre, entfaltet auch nach der… Weiterlesen..

  • Keine hohen Anforderungen an Belehrung im Asylverfahren

    Die Belehrung über die Möglichkeit zur umfassenden Begründung eines Asylantrags gemäß Art. 12 Abs. 1 Buchstabe a der EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU in Verbindung mit Art. 4 der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU muss nicht in schriftlicher Form ausgehändigt werden, meint das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss vom… Weiterlesen..

  • Zuständigkeitsänderungen gelten nicht für anhängige Verfahren

    Mangels einer möglicherweise zulässigen, aber jedenfalls fehlenden ausdrücklichen Regelung verbleibt es für bereits vor dem Zeitpunkt einer verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeitsänderung rechtshängige asylrechtliche Verfahren nach dem Grundsatz der perpetuatio fori bei der örtlichen Zuständigkeit des bereits zuvor angerufenen Gerichts, meint der Verwaltungsgerichtshof… Weiterlesen..

  • Für Minderjährigkeit ist Zeitpunkt der Asylantragstellung maßgeblich

    Für den Zeitpunkt der Minderjährigkeit von Schutzsuchenden ist jedenfalls im Rahmen von § 30 Abs. 2 AsylG, wonach ein Asylantrag eines unbegleiteten Minderjährigen nicht gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AsylG als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden darf, der Zeitpunkt der Antragstellung… Weiterlesen..

  • Keine Verwirkung der Widerrufsbefugnis nach 16 Jahren

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nicht daran gehindert, ein im Jahr 2006 eingeleitetes Widerrufsverfahren erst 16 Jahre später, nämlich 2022, durch den Widerruf der Schutzgewährung abzuschließen, sagt das Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem Urteil vom 21. November 2024 (Az.… Weiterlesen..

  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtberücksichtigung anhängiger Tatsachenrevision

    In einer Pressemitteilung vom 20. Dezember 2024 berichtet das Bundesverfassungsgericht über seinen Beschluss vom 12. Dezember 2024 (Az. 2 BvR 1341/24), in dem es eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat. Die Verfassungsbeschwerde des in Griechenland schutzberechtigten Beschwerdeführers hatte sich… Weiterlesen..

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871