Asylverfahrensrecht

  • Keine Bindungswirkung prozessualer Rechtsmeinungen

    Die Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichtshofs München in seinem Beschluss vom 3. März 2023, (Az. 24 B 23.30101), dass eine Prüfung der aktuellen allgemeinen Lage im Herkunftsland des Klägers und seiner individuellen Situation mit „umfassenden Beweiserhebungen“ verbunden wäre, entfaltet auch nach der… Weiterlesen..

  • Keine hohen Anforderungen an Belehrung im Asylverfahren

    Die Belehrung über die Möglichkeit zur umfassenden Begründung eines Asylantrags gemäß Art. 12 Abs. 1 Buchstabe a der EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU in Verbindung mit Art. 4 der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU muss nicht in schriftlicher Form ausgehändigt werden, meint das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss vom… Weiterlesen..

  • Zuständigkeitsänderungen gelten nicht für anhängige Verfahren

    Mangels einer möglicherweise zulässigen, aber jedenfalls fehlenden ausdrücklichen Regelung verbleibt es für bereits vor dem Zeitpunkt einer verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeitsänderung rechtshängige asylrechtliche Verfahren nach dem Grundsatz der perpetuatio fori bei der örtlichen Zuständigkeit des bereits zuvor angerufenen Gerichts, meint der Verwaltungsgerichtshof… Weiterlesen..

  • Für Minderjährigkeit ist Zeitpunkt der Asylantragstellung maßgeblich

    Für den Zeitpunkt der Minderjährigkeit von Schutzsuchenden ist jedenfalls im Rahmen von § 30 Abs. 2 AsylG, wonach ein Asylantrag eines unbegleiteten Minderjährigen nicht gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AsylG als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden darf, der Zeitpunkt der Antragstellung… Weiterlesen..

  • Keine Verwirkung der Widerrufsbefugnis nach 16 Jahren

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nicht daran gehindert, ein im Jahr 2006 eingeleitetes Widerrufsverfahren erst 16 Jahre später, nämlich 2022, durch den Widerruf der Schutzgewährung abzuschließen, sagt das Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem Urteil vom 21. November 2024 (Az.… Weiterlesen..

  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtberücksichtigung anhängiger Tatsachenrevision

    In einer Pressemitteilung vom 20. Dezember 2024 berichtet das Bundesverfassungsgericht über seinen Beschluss vom 12. Dezember 2024 (Az. 2 BvR 1341/24), in dem es eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat. Die Verfassungsbeschwerde des in Griechenland schutzberechtigten Beschwerdeführers hatte sich… Weiterlesen..

  • Keine Bescheidersetzung im Berufungsverfahren

    In seinem Urteil vom 12. Dezember 2024 (Az. 11 A 1550/24.A) hält das Oberverwaltungsgericht Münster die Vorschrift des § 77 Abs. 4 AsylG, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Bescheide während laufender Gerichtsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen austauschen darf, für im… Weiterlesen..

  • Keine automatische Verfahrensaussetzung bei anhängigem EuGH-Verfahren

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2024 (Az. 10 N 20/24) darauf hin, dass ein bloßer Verweis auf ein beim Europäischen Gerichtshof anhängiges Vorabentscheidungsverfahren nicht ohne Weiteres zu einer Aussetzung eines asylgerichtlichen Verfahrens führt. Insbesondere ein… Weiterlesen..

  • Asylgerichtliche Zuständigkeitskonzentration sorgt für Verwirrung

    Die im Laufe des Jahres 2024 in vielen Bundesländern eingeführte Konzentration asylgerichtlicher Zuständigkeiten sorgt nicht nur bei Rechtsanwälten für Verwirrung, etwa unlängst in einem beim Verwaltungsgericht Ansbach anhängigen Verfahren (Beschluss vom 16. Oktober 2024, Az. AN 18 K 24.50673, siehe… Weiterlesen..

  • Sichere Herkunftsstaaten, neue Umstände und anhängige Vorabentscheidungsverfahren

    Februar 2024. Der EuGH hält fest, dass jedes EuGH-Urteil einen neuen Umstand im Sinne der EU-Asylverfahrensrichtlinie darstellen und die Durchführung eines Folgeverfahrens rechtfertigen kann (HRRF-Newsletter Nr. 131). September 2024. Das BVerfG urteilt, dass es gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871