Asylverfahrensrecht
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Belangloses Vorbringen muss per se asylfremd sein
Das Tatbestandsmerkal der „Belanglosigkeit“ in § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG setzt für die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet ein Vorbringen des Schutzsuchenden voraus, das von vorneherein keinen Bezug zu den die Schutzgewährung auslösenden Gefahren für den Schutzsuchenden beinhaltet, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 12. Juli 2024 (Az. 7 L 1798/24.A). Entscheidend…
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Öffentliche Zustellung nur als letztes Mittel
Eine öffentliche Zustellung eines Widerrufsbescheids gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG ist als letztes Mittel der Bekanntgabe nur dann zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln, sagt das Verwaltungsgericht München in seinem Beschluss vom 10. Juli 2024 (Az. M 24 S 24.2755). Der Aufenthaltsort eines Ausländers im…
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Erhöhte Anforderungen an qualifizierte Ablehnung eines Asylantrags
Das Verwaltungsgericht Köln wirft dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in zwei Beschlüssen vom 12. Juli 2024 (Az. 22 L 1245/24.A und 22 L 1256/24.A) handwerkliche Fehler bei der Ablehnung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet vor und hat die aufschiebende Wirkung der Klagen angeordnet. Wenn das Bundesamt zur Begründung seines Offensichtlichkeitsurteils lediglich ausführe, dass eine…
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Aufhebung der Begründung eines Asylbescheids bei Austausch der Offensichtlichkeitsgründe
Ein Austausch von Offensichtlichkeitsgründen durch das Verwaltungsgericht bei der Ablehnung eines Asylantrags kann die Aufhebung der Begründung der Antragsablehnung im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erforderlich machen, um den unterschiedlichen ausländerrechtlichen Folgen verschiedener Offensichtlichkeitsgründe Rechnung zu tragen, so das Verwaltungsgericht Schleswig in seinem Urteil vom 4. Juli 2024 (Az. 10 A 161/24). Habe…
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Vereinfachte Berufungsbegründung nach Prozessurteil
Wird eine Klage durch das Verwaltungsgericht als unzulässig und unbegründet abgewiesen, erfordert § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO nicht, dass sich die Berufungsbegründung mit den Erwägungen zur Unbegründetheit auseinandersetzt, meint der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 27. Juni 2024 (Az. A 12 S 290/24). Grundsätzlich müsse eine Berufungsbegründung erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen…
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Bundesamt muss Ablehnung eines Asylantrags begründen
Die bloße Behauptung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dass ein Asylantrag offenkundig widersprüchlich und nicht substantiiert und damit gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 AsylG offensichtlich unbegründet sei, genügt verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 4. Juli 2024 (Az. 28 L 1537/24.A). Sofern das Bundesamt in einem Bescheid ausführe, dass…
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Keine Abschiebungsandrohung bei laufendem Asylverfahren eines Kindes
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält in seinem Beschluss vom 27. Juni 2024 (Az. 4 LA 21/24) die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgeworfene Frage, ob der Abschiebung eines Ausländers, dessen Schutzbegehren negativ beschieden ist, auch dann im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG das Kindeswohl oder familiäre Bindungen entgegenstehen können, wenn der…
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Asyltaktisches Vorgehen macht Betroffenen unglaubwürdig
Bei gravierenden Widersprüchen und Zeichen für ein „asyltaktisches Vorgehen“ und bei erheblicher Inkonsistenz und beliebig wirkenden Anpassungen kann das Gericht einen Kläger für unglaubwürdig halten, meint das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 17. Mai 2024 (Az. 1 A 2264/23). Ein Anhaltspunkt für ein asyltaktisches Vorgehen könne etwa sein, dass der Vortrag des Betroffenen über…
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Voraussetzungen einer Antragsablehnung als offensichtlich unbegründet
Das Verwaltungsgericht Hannover versucht sich in seinem lesenswerten Beschluss vom 13. Juni 2024 (Az. 10 B 1953/24) an der Auslegung des neuen § 30 Abs. 1 AsylG, der die Situationen definiert, in denen ein unbegründeter Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden kann. Zwar sei der Gesetzgeber bei der Neufassung von § 30 AsylG durch das Rückführungsverbesserungsgesetz davon ausgegangen,…
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Enge Auslegung der „erheblichen Wahrscheinlichkeit“
Seit dem Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes soll nach Stellung eines Folgeantrags ein neues Asylverfahren gemäß § 71 Abs. 1 S. 1 AsylG u.a. nur noch dann durchgeführt werden, wenn neue Elemente oder Erkenntnisse zutage getreten oder vom Ausländer vorgebracht worden sind, die mit „erheblicher Wahrscheinlichkeit“ zu einer für den Ausländer günstigeren Entscheidung beitragen. Dieser Begriff müsse eng ausgelegt…