Asylverfahrensrecht

  • Keine Abschiebungsandrohung bei laufendem Asylverfahren eines Kindes

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält in seinem Beschluss vom 27. Juni 2024 (Az. 4 LA 21/24) die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgeworfene Frage, ob der Abschiebung eines Ausländers, dessen Schutzbegehren negativ beschieden ist, auch dann im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG das Kindeswohl oder familiäre Bindungen entgegenstehen können, wenn der…

    Weiterlesen..

  • Asyltaktisches Vorgehen macht Betroffenen unglaubwürdig

    Bei gravierenden Widersprüchen und Zeichen für ein „asyltaktisches Vorgehen“ und bei erheblicher Inkonsistenz und beliebig wirkenden Anpassungen kann das Gericht einen Kläger für unglaubwürdig halten, meint das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 17. Mai 2024 (Az. 1 A 2264/23). Ein Anhaltspunkt für ein asyltaktisches Vorgehen könne etwa sein, dass der Vortrag des Betroffenen über…

    Weiterlesen..

  • Voraussetzungen einer Antragsablehnung als offensichtlich unbegründet

    Das Verwaltungsgericht Hannover versucht sich in seinem lesenswerten Beschluss vom 13. Juni 2024 (Az. 10 B 1953/24) an der Auslegung des neuen § 30 Abs. 1 AsylG, der die Situationen definiert, in denen ein unbegründeter Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden kann. Zwar sei der Gesetzgeber bei der Neufassung von § 30 AsylG durch das Rückführungsverbesserungsgesetz davon ausgegangen,…

    Weiterlesen..

  • Enge Auslegung der „erheblichen Wahrscheinlichkeit“

    Seit dem Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes soll nach Stellung eines Folgeantrags ein neues Asylverfahren gemäß § 71 Abs. 1 S. 1 AsylG u.a. nur noch dann durchgeführt werden, wenn neue Elemente oder Erkenntnisse zutage getreten oder vom Ausländer vorgebracht worden sind, die mit „erheblicher Wahrscheinlichkeit“ zu einer für den Ausländer günstigeren Entscheidung beitragen. Dieser Begriff müsse eng ausgelegt…

    Weiterlesen..

  • Neues zum Eilrechtsschutz bei Folgeanträgen

    § 71 Abs. 5 AsylG erlaubt seit seiner Neufassung durch das Rückführungsverbesserungsgesetz einfacher als bislang die Abschiebung, wenn nach Stellung eines Folgeantrags kein neues Asylverfahren durchgeführt wurde. Wie genau in dieser Situation gerichtlicher Eilrechtsschutz zu beantragen und ggf. zu gewähren ist, nämlich entweder nach § 80 Abs. 5 VwGO oder nach § 123 VwGO, ist seitdem Gegenstand einer lebhaften Debatte…

    Weiterlesen..

  • Ein Folgeantrag ist ein Folgeantrag

    Wenn in einem Asylfolgeantrag „die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens“ beantragt wird, dann muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diesen Antrag zumindest als unzulässig ablehnen, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14. Juni 2024 (Az. 7 L 1452/24.A). Wenn das Bundesamt stattdessen irrtümlich von einem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens ausgehe und allein…

    Weiterlesen..

  • „Starke“ Bindungswirkung von Schutzgewährung in einem anderen EU-Staat

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2024 (Rs. C‑352/22) festgestellt, dass der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten im europäischen Asylrecht die Auslieferung eines in einem Mitgliedstaat anerkannten Flüchtlings in seinen Herkunftsstaat durch einen anderen Mitgliedstaat verbietet, solange nicht der Mitgliedstaat, der die Flüchtlingsanerkennung ausgesprochen hat, diese zuerst wieder aberkannt…

    Weiterlesen..

  • „Schwache“ Bindungswirkung von Schutzgewährung in einem anderen EU-Staat

    In noch einem Urteil vom 18. Juni 2024 (Rs. C-753/22) hat der Europäische Gerichtshof eine weitere Spielart einer Bindungswirkung von Schutzgewährung in einem anderen EU-Staat definiert, die man vielleicht als „schwache“ Bindungswirkung bezeichnen könnte, nämlich mit Bezug auf die Statusentscheidung im zweiten EU-Staat: Wenn in einem EU-Staat bereits internationaler Schutz gewährt wurde und danach im…

    Weiterlesen..

  • Missachtung des europäischen Asylrechts kostet Ungarn 200 Millionen Euro

    Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn in seinem Urteil vom 13. Juni 2024 (Rs. C-123/22) zu einer Strafzahlung in Höhe von 200 Millionen Euro sowie zu einem täglichen Zwangsgeld von einer Million Euro verurteilt, weil Ungarn das Urteil des Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020 (Rs. C-808/18) nicht umgesetzt habe, sondern bis heute jeden Zugang von Schutzsuchenden…

    Weiterlesen..

  • Fehlen eines Sonderbeauftragten muss gerügt werden

    Ein Kläger muss das Fehlen eines Sonderbeauftragten für geschlechtsspezifische Verfolgung in Asylverfahren als möglichen Verfahrensfehler rechtzeitig rügen, andernfalls ist er damit ausgeschlossen, sagt das Verwaltungsgericht Kassel in seinem Urteil vom 29. April 2024 (Az. 7 K 1100/22.KS.A). Bei der Rüge eines Verfahrensfehlers wie dem Fehlen eines Sonderbeauftragten für geschlechtsspezifische Verfolgung in Asylverfahren müsse ein Kläger…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871