Asylverfahrensrecht

  • Erfolgreiche Bescheidungsklage trotz anhängiger Tatsachenrevision

    Das Verwaltungsgericht Hamburg sieht in seinem Urteil vom 24. Oktober 2024 (Az. 10 A 1950/24) keinen Grund, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht zur Bescheidung eines Asylantrags zu verpflichten, der einen Griechenland betreffenden Anerkannten-Fall betrifft. Der Asylantrag sei im… Weiterlesen..

  • Asylgerichtliche Konzentration auch in Bayern

    Das Verwaltungsgericht Ansbach weist in seinem Beschluss vom 16. Oktober 2024 (Az. AN 18 K 24.50673) darauf hin, dass es nicht länger für asylrechtliche Klagen zuständig ist, die das Herkunftsland Türkei betreffen. Die bayerische Zuständigkeitsverordnung (ZustV) sehe aufgrund der zum… Weiterlesen..

  • Vor Offensichtlichkeitsurteil wohlwollendste Betrachtung

    Die Ablehnung eines Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet wegen des Vorbringens lediglich belangloser Umstände gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG kommt nur in Frage, wenn sich die Ablehnung des Antrags gerade aufdrängt, meint das… Weiterlesen..

  • Noch ein Vorabentscheidungsverfahren zu sicheren Herkunftsstaaten

    Das hat ja nicht lange gedauert: Das Tribunale di Bologna hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2024 (Az. 14572/2024) ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof initiiert, um die Europarechtskonformität des Gesetzesdekrets der italienischen Regierung vom 23. Oktober 2024 prüfen zu lassen,… Weiterlesen..

  • Bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen doch Beschwerdeausschluss

    Der Verwaltungsgerichtshof München gibt seine bisherige Rechtsprechung auf und meint in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2024 (Az. 10 CE 24.1526, 10 C 24.1527) nun, dass die Beschwerde nach § 146 Abs. 1 und 4 VwGO gemäß § 80 AsylG n.F. doch ausgeschlossen… Weiterlesen..

  • Einstweilen keine Asylverfahren in Albanien

    In einer Pressemitteilung vom 18. Oktober 2024 berichtet das Tribunale Ordinario (Zivilgericht) in Rom über seine Entscheidung vom selben Tag, die Rückholung von zwölf Schutzsuchenden nach Italien anzuordnen, die zuvor von der italienischen Regierung in das von ihr errichtete Migrationszentrum… Weiterlesen..

  • Keine vorschnelle Annahme missbräuchlicher Folgeantragstellung

    Das Verwaltungsgericht Köln geht in seinem Beschluss vom 18. Oktober 2024 (Az. 27 L 2017/24.A) ausführlich auf die Voraussetzungen ein, unter denen gemäß § 71 Abs. 5 AsylG von einer „missbräuchlichen“ Folgeantragstellung auszugehen ist. Es sei nicht ausreichend, dass ein Folgeantrag kurz… Weiterlesen..

  • Kein Zweitantrag ohne erste inhaltliche Prüfung

    Im Sinne von § 71a AsylG erfolglos abgeschlossen ist ein Asylverfahren nur, wenn durch den sicheren Drittstaat eine vollständige Prüfung des internationalen Schutzes vorgenommen wurde, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 8. Oktober 2024 (Az. 29 L 2628/24.A). In… Weiterlesen..

  • Sicherer Herkunftsstaat: Ganz oder gar nicht

    Ein Herkunftsstaat darf nur dann als sicherer Herkunftsstaat im Sinne von Art. 37 der EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU angesehen werden, wenn sein gesamtes Hoheitsgebiet die in Anhang I zur Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt, sagt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Oktober… Weiterlesen..

  • Zugang zum Asylverfahren trotz sicheren Drittstaats

    Ein EU-Staat darf einen Drittstaat außerhalb der Europäischen Union auch dann grundsätzlich als sicheren Drittstaat im Sinne von Art. 38 der EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU betrachten, wenn der Drittstaat Schutzsuchende trotz einer rechtlichen Verpflichtung faktisch nicht zurücknimmt, sagt der Europäische Gerichtshof in seinem… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871