Asylverfahrensrecht

  • Grundrechtsverstoß bei Unkenntnis anhängiger Vorabentscheidungsverfahren

    Es verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, wenn ein Verwaltungsgericht eine entscheidungserhebliche unionsrechtliche Frage, die im Hauptsacheverfahren voraussichtlich eine Vorlage des dann letztinstanzlich entscheidenden Gerichts an den Europäischen Gerichtshof erfordert, im Eilverfahren bei… Weiterlesen..

  • Maßgeblicher Zeitpunkt für Minderjährigkeit unklar

    Das Verwaltungsgericht Berlin weiß in seinem Beschluss vom 19. September 2024 (Az. 4 L 483/24 A) auch nicht so recht, auf welchen Zeitpunkt es bei der Anwendung von § 30 Abs. 2 AsylG ankommen soll, wonach Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger nicht aus den… Weiterlesen..

  • Keine Befangenheit bei erstinstanzlicher Entscheidung durch Ehegatten

    Der Umstand, dass der Ehemann einer Richterin am Verwaltungsgericht selbst Richter ist und am Oberverwaltungsgericht ausgerechnet über die Berufung gegen ein von seiner Ehefrau als Einzelrichterin gefälltes asylgerichtliches Urteil entscheiden muss, begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit gegen diesen… Weiterlesen..

  • Diplomatische Zusicherung Tadschikistans unzureichend

    Eine von der tadschikischen Generalstaatsanwaltschaft gegenüber der deutschen Botschaft in Tadschikistan abgegebene diplomatische Zusicherung, einen tadschikischen Staatsangehörigen nach seiner Abschiebung aus Deutschland menschenrechtskonform zu behandeln, ist jedenfalls im entschiedenen Einzelfall nicht dazu geeignet, die beachtliche Gefahr der Folter oder unmenschlicher… Weiterlesen..

  • Automatische Offensichtlichkeit bei Ablehnung eines Folgeantrags

    Ausweislich des klaren Wortlauts von § 30 Abs. 1 Nr. 8 AsylG ist ein unbegründeter Asylantrag automatisch und zwingend als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer einen Folgeantrag gestellt hat und ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wurde, meint das Verwaltungsgericht Kassel in seinem… Weiterlesen..

  • Zu schwache Eingriffsintensität führt nicht zur Belanglosigkeit

    Eine vermeintlich zu schwache Eingriffsintensität einzelner Umstände im Asylvorbringen führt nicht ohne Weiteres zu einer Belanglosigkeit des Vortrages für die Prüfung des Asylantrages im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 21.… Weiterlesen..

  • Zeugung von Kindern spricht nicht gegen Homosexualität

    Die Zeugung von Kindern spricht nicht gegen die Homosexualität eines Schutzsuchenden und darf nicht maßgeblich für die Annahme einer aus Sicht des Gerichts vorgetäuschten Homosexualität verwendet werden, sagt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 6. August 2024 (Az. OVG… Weiterlesen..

  • Niedrige Anforderungen an Einbeziehung von Erkenntnismitteln

    Für eine Einführung von Erkenntnismitteln in ein asylgerichtliches Verfahren reicht es grundsätzlich aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der betreffenden Erkenntnismittel übersendet, sagt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 12. August 2024 (Az. A 13 S 506/24).… Weiterlesen..

  • Erhebliche Wahrscheinlichkeit bei bloßer Möglichkeit

    Für eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer günstigeren Entscheidung als Voraussetzung zur Durchführung eines Folgeverfahrens gemäß § 71 Abs. 1 AsylG in der durch das Rückführungsverbesserungsgesetz geänderten Fassung reicht es aus, dass die neuen Elemente und Erkenntnisse für die Beurteilung der Begründetheit eines Folgeantrags… Weiterlesen..

  • Erhebliche Wahrscheinlichkeit nicht bei Geringfügigkeit

    Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf versucht sich in seinem Beschluss vom 30. Juli 2024 (Az. 28 L 1670/24.A) an einer Definition des Begriffs der erheblichen Wahrscheinlichkeit in § 71 Abs. 1 AsylG. Der Begriff setze schon vom Wortlaut her voraus, dass das neue… Weiterlesen..

  • Menschenrechtsexpert*innen warnen vor Unvereinbarkeit der EU-Rückführungsverordnung mit internationalem Menschenrechtsschutz

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Leonie Rohmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Am 16. Juni 2026 unterzeichneten 48 unabhängige Menschenrechtsexpert*innen der UN-Menschenrechtsausschüsse und regionaler Menschenrechtsmechanismen eine Stellungnahme an die Präsident*innen der Kommission, des Rates und des Parlaments der Europäischen Union, das vor schweren… Weiterlesen..

  • Keine Abschiebung eines jungen Mannes nach Afghanistan

    In seinem Urteil vom 26. März 2026 (Az. 32694/23, D.M. gegen Schweden) hat der EGMR festgestellt, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers nach Afghanistan Art. 3 EMRK verletzen würde, da ihm aufgrund der Kumulation seiner Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Hazara, der Region in Afghanistan, in die er zurückkehren würde, seinem langjährigen Aufenthalt in Schweden sowie der… Weiterlesen..

  • Zugang zu medizinischer Behandlung im Einzelfall zu prüfen

    In seiner Entscheidung vom 19. Mai 2025 (Dokument CRPD/C/32/D/64/2019, NI gegen Schweden) stellte der UN-Behindertenrechtsausschuss eine Verletzung der Behindertenrechtskonvention fest, da keine hinreichende Einzelfallabwägung hinsichtlich einer psychischen Erkrankung als Abschiebungshindernis vorgenommen wurde. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Hanna Jetter erarbeitet und von Johanna Mantel… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871