Die Nichteinräumung einer Frist für eine freiwillige Ausreise ist keine bloße „Durchführungsmodalität“ einer Rückkehrentscheidung, die an der Rechtsstellung des betroffenen Drittstaatsangehörigen nichts ändert, sagt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. August 2025 (Rs. C-636/23, C-637/23, Al Hoceima), sondern… Weiterlesen..