Aufenthaltsrecht

  • Prozesskostenhilfe auch bei Klagerücknahme

    Nimmt ein Ausländer seine auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichtete Untätigkeitsklage allein deshalb zurück, weil die Ausländerbehörde erklärt hat, dass dies Voraussetzung für eine zeitnahe Entscheidung und Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels sei, so liegt ein im Rahmen der Billigkeit anzuerkennender triftiger Grund vor, der eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigt, meint der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem…

    Weiterlesen..

  • Feinheiten der aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungserklärung

    Mit einer Reihe von Einwänden gegen den Umfang einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthG hatte sich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seinem Beschluss vom 31. Juli 2024 (Az. 2 L 135/23.Z) zu befassen. Gegenüber einer deutschen Auslandsvertretung werde eine Kostenübernahmeerklärung auch dann abgegeben, wenn sie zwar unmittelbar an den betroffenen Ausländer adressiert, aber zur Vorlage bei der…

    Weiterlesen..

  • EuGH postuliert universelles unionsrechtliches Missbrauchsverbot

    In seinem Urteil vom 29. Juli 2024 (Rs. C-14/23), in dem es um die Auslegung der REST-Richtlinie 2016/801/EU über Aufenthalte u.a. zu Forschungs- oder Studienzwecken ging, hat der Europäische Gerichtshof den vor allem aus dem europäischen Steuer- und Gesellschaftsrecht bekannten „allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatz des Missbrauchsverbots“ kurzerhand ins Aufenthaltsrecht übertragen. In dem Verfahren hatten belgische Behörden…

    Weiterlesen..

  • Duldungsanspruch im Kirchenasyl reicht für Chancen-Aufenthalt

    Ein Ausländer hat Anspruch auf Erteilung einer Duldung, wenn er sich im Kirchenasyl befindet und wenn die Behörden während dieses Zeitraums ohne tatsächliche oder rechtliche Hinderungsgründe auf die Einleitung von Abschiebungsmaßnahmen verzichten, meint das Verwaltungsgericht Schwerin in einem noch nicht im Volltext vorliegenden Eilbeschluss vom 11. Juli 2024 (Az. 1 B 1600/24 SN), über den…

    Weiterlesen..

  • Bei Ukraine-Flucht kein Umweg über das Herkunftsland

    Die in § 2 Abs. 1 UkraineAufenthÜV geregelte anfängliche Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und dann nach Deutschland eingereist sind, ist nicht auf Drittstaatsangehörige anwendbar, die bei Kriegsausbruch zunächst in ihr Herkunftsland und erst danach nach Deutschland gereist sind, sagt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in…

    Weiterlesen..

  • Ausländerbehörde muss wirklichen Willen erforschen

    Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, in dem als Aufenthaltszweck „Tourismus“ angegeben ist, kann auch als Antrag auf Gewährung eines humanitären Aufenthaltsrechts zu verstehen sein, meint das Oberverwaltungsgericht Bautzen in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az. 3 D 11/24). Wenn eine Ausländerin ohne weitere Eingrenzung einen Lebenssachverhalt darlege, der einem oder mehreren der in…

    Weiterlesen..

  • Offene Fragen zum Schutz von aus der Ukraine geflüchteten Drittstaatsangehörigen

    Das Oberverwaltungsgericht Münster hält es in seinem Beschluss vom 11. Juli 2024 (Az. 18 B 1063/23) für offen, ob ein drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eines ukrainischen Staatsangehörigen auch dann vom Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 erfasst wird und somit Schutz in der EU erhält, wenn zwar er selbst aus der Ukraine vertrieben wurde, nicht aber auch der ukrainische Staatsangehörige,…

    Weiterlesen..

  • Ausländerbehörde muss Vorliegen eines Asylantrags selbstständig prüfen

    Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hält es in seinem Beschluss vom 14. März 2024 (Az. 3 D 37/23) für wahrscheinlich, dass eine Ausländerbehörde im Rahmen der Anwendung von § 10 Abs. 1 AufenthG selbstständig prüfen muss, ob ein Ausländer tatsächlich einen Asylantrag gestellt hat; § 10 Abs. 1 AufenthG verbietet in diesem Fall mit wenigen Ausnahmen die Erteilung eines Aufenthaltstitels vor…

    Weiterlesen..

  • Wohnsitzauflage nur bei kumulativer Erfüllung der Integrationskriterien

    Eine Wohnsitzverpflichtung nach § 12a Abs. 3 Satz 1 AufenthG setzt voraus, dass die Wohnsitznahme die Erreichung aller drei Integrationskriterien der Nummern 1 bis 3 der Vorschrift (Versorgung mit angemessenem Wohnraum, Erwerb ausreichender mündlicher Deutschkenntnisse und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) erleichtern kann; dies ist nicht der Fall, wenn eines dieser Kriterien bereits erfüllt ist, sagt das Oberverwaltungsgericht Münster…

    Weiterlesen..

  • Kein Visumsanspruch aus § 25 Abs. 3 AufenthG

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Absatz 5 oder 7 AufenthG führt in Verbindung mit § 25 Abs. 3 AufenthG nach der freiwilligen Ausreise eines Ausländers nicht zu einem Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Wiedereinreise nach Deutschland, sagt das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 20. Juni 2024 (Az. VG 8 K 16/24 V). Visa könnten…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871