Ein Mitgliedstaat, der vorübergehenden Schutz über die europarechtlichen Anforderungen hinaus auf bestimmte Personengruppen ausgedehnt hat, kann diesen Personengruppen den vorübergehenden Schutz entziehen, ohne das Ende des nach EU-Recht gewährten vorübergehenden Schutzes abzuwarten, meint der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom… Weiterlesen..