Wer sich schon immer gefragt hat, wie viele Fehler in einem sozialrechtlichen Bescheid über die Einstellung von Leistungen auf Grundlage des neuen § 1 Abs. 4 AsylbLG, d.h. wegen der Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staats, eigentlich möglich sind, der möge einen Blick in… Weiterlesen..