Dublin-Verfahren usw.
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Auch wenn man da ist, kann man flüchtig sein
Eine, mit Verlaub, etwas fragwürdige Rechtsansicht vertritt das Verwaltungsgericht Kassel in seinem Beschluss vom 19. Januar 2024 (Az. 7 L 30/24.KS.A), wenn es annimmt, dass eine Person auch dann im Sinne von Art. 29 Dublin-III-Verordnung „flüchtig“ sein kann, und sich die Dublin-Überstellungsfrist entsprechend verlängert, wenn die Person bei einem Überstellungsversuch angetroffen wird. Das soll nämlich dann…
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Subsidiärer Schutz in Dänemark führt zur Unzulässigkeit eines Asylantrags in Deutschland
Der Verwaltungsgerichtshof München argumentiert in seinen drei Urteilen vom 9. Januar 2024 (Az. 24 B 23.30369, 24 B 23.30364 und 24 B 23.30372), dass Asylanträge von Schutzsuchenden, denen in Dänemark subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, in Deutschland gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abgelehnt werden dürfen. Art. 33 Abs. 2 Buchst. a) der EU-Asylverfahrensrichtlinie gestatte in…
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Eilanträge unterbrechen Überstellungsfristen in Italien-Fällen nicht
Rechtsanwalt Marcel Keienborg weist in einem Blog-Beitrag auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. November 2023 (Az. 12 L 2970/23.A) hin, in dem das Gericht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. September 2022 (Rs. C-245/21 u. C-248/21), in dem es um die Auswirkungen der praktischen Unmöglichkeit einer Dublin-Überstellung wegen der Corona-Pandemie auf den…
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Tatsächliche Verhältnisse in Italien Ausdruck systemischer Mängel
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist offenbar nicht besonders amüsiert über die aktuelle Dublin-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe unten), in der der Umgang der nordrhein-westfälischen Rechtsprechung mit Dublin-Überstellungen nach Italien in Frage gestellt wird. In seinem Beschluss vom 29. Dezember 2023 (Az. 1a L 1896/23.A) geht das Verwaltungsgericht auf einige der (im Wesentlichen gleichlautenden) Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts ein…
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OVG Münster lässt schon wieder Prüfung vermissen
In noch einem Verfahren (siehe schon HRRF-Newsletter Nr. 125 und Nr. 126) hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. November 2023 (Az. 1 B 31.23) einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben, in dem es um die Rechtmäßigkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ging, die aufgrund einer Dublin-Zuständigkeit Italiens ergangen war, und hat…
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EuGH-Vorlage zum Umgang mit Zweitantragsfällen
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen will in seinem Beschluss vom 14. November 2023 (Az. A 7 K 72/21) vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob ein Asylantrag nach bereits erfolgter Zuerkennung internationalen Schutzes in einem anderen EU-Staat auch dann noch als unzulässig abgelehnt werden darf, wenn die Rücküberstellung des Antragstellers in den ursprünglich zuständigen Mitgliedstaat zur Trennung einer Familie…
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Keine systemischen Mängel im slowenischen Asylsystem
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg meint in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2023 (Az. 10 LB 19/23), dass für Dublin-Rückkehrer keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme des ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bei einer Rücküberstellung nach Slowenien bestehen. Zwar sei es in Slowenien in der Vergangenheit regelmäßig zu Pushbacks insbesondere nach Kroatien auf Grundlage bilateraler…
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Immer noch Zweifel an Kroatiens Dublin-Konformität
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen geht in seinem Beschluss vom 13. November 2023 (Az. A 5 K 2470/23) davon aus, dass derzeit beträchtliche rechtliche Bedenken gegen Dublin-Überstellungen nach Kroatien bestehen, und hat die aufschiebende Wirkung einer Klage angeordnet. Es spreche einiges dafür, dass die Dublin-Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 2 Dublin III-VO auf Deutschland übergegangen sei, weil es wesentliche…
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OVG Münster lässt immer noch Prüfung vermissen
In zehn weiteren Verfahren (Beschlüsse vom 7. November 2023, Az. 1 B 29.23, vom 8. November 2023, Az. 1 B 23.23, 1 B 27.23 und 1 B 32.23 und vom 13. November 2023, Az. 1 B 26.23, 1 B 28.23, 1 B 30.23, 1 B 33.23, 1 B 36.23 und 1 B 39.23) hat das…