Eine, mit Verlaub, etwas fragwürdige Rechtsansicht vertritt das Verwaltungsgericht Kassel in seinem Beschluss vom 19. Januar 2024 (Az. 7 L 30/24.KS.A), wenn es annimmt, dass eine Person auch dann im Sinne von Art. 29 Dublin-III-Verordnung „flüchtig“ sein kann, und sich die… Weiterlesen..