Materielles Flüchtlingsrecht
-
Russischen Wehrpflichtigen droht ernsthafter Schaden
Grundwehrdienstpflichtigen russischen Staatsangehörigen droht bei ihrer Rückkehr nach Russland die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen Behandlung, weil mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit ihrer zwangsweisen Rekrutierung zum Kriegseinsatz in der Ukraine zu rechnen ist, meint das Verwaltungsgericht Magdeburg in seinem Beschluss vom 15. November 2024 (Az. 3 B 184/24 MD). Zwar sei nach der aktuellen Erkenntnislage die Wahrscheinlichkeit…
-
Keine Verfolgung in Syrien
Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht in seinem (in einem Hauptsacheverfahren ergangenen) Beschluss vom 12. November 2024 (Az. 14 A 445/22.A) keine Verfolgung von nicht vorverfolgt ausgereisten syrischen Schutzsuchenden. Weder die illegale Ausreise aus Syrien, ein längerer Aufenthalt im Ausland, eine Asylantragstellung, die Herkunft aus einer bestimmten Region in Syrien, die Religionszugehörigkeit noch eine mögliche Heranziehung zum…
-
Keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für syrische Staatsbedienstete
Syrischen Staatsbediensteten, die das Land ohne die erforderliche Erlaubnis ihrer zuständigen Beschäftigungsstelle verlassen haben, droht in der Gesamtbetrachtung ohne Hinzutreten besonderer gefahrerhöhender Umstände im Falle einer Rückkehr nach Syrien keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung, meint das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 12. November 2024 (Az. 2 LB 103/23). Selbst dann, wenn in solchen Fällen eine…
-
Fehlender Schutz für russische Wehrdienstverweigerer im Fokus
Die tagesschau berichtet am 11. November 2024 ausführlich und kritisch über ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. August 2024 (Az. 12 B 17/23, in der das Gericht (wie auch in einer Parallelentscheidung vom selben Tag, Az. 12 B 18/23) keine Bedenken gegen eine Abschiebung von tschetschenischen Wehrdienstverweigerern nach Russland hatte (siehe ausführlich HRRF-Newsletter Nr.…
-
Asylrelevanz exilpolitischer Aktivitäten von Iranerinnen und Iranern
Das Verwaltungsgericht Hamburg äußert sich in zwei aktuellen Urteilen vom 1. Oktober 2024 (Az. 10 A 2312/23) und vom 29. Oktober 2024 (Az. 10 A 2350/23) zur Asylrelevanz exilpolitischer Aktivitäten von Iranerinnen und Iranern in Deutschland. Eine exiloppositionelle Betätigung berge für iranische Staatsangehörige ein nicht bloß unerhebliches Gefährdungspotential, weil dem iranischen Regime aufgrund des technischen…
-
Flüchtlingseigenschaft für queere Menschen aus Georgien
Bereits Ende 2023 war im Vorfeld der Einstufung von Georgien als sicherer Herkunftsstaat bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag ausführlich darauf hingewiesen worden, dass sich queere Menschen in Georgien in einer Lage befinden, die sie der Gefahr asylrelevanter Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure aussetzt, ohne dass die georgischen Behörden willens oder in der Lage wären, effektiven…
-
EuGH bejaht Gruppenverfolgung von Frauen in Afghanistan
Es besteht kein Zweifel daran, so der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 (Rs. C‑608/22 und C‑609/22), dass die diskriminierenden Maßnahmen des afghanischen Taliban-Regimes gegen Frauen sowohl aufgrund ihrer Intensität und ihrer kumulativen Wirkung als auch aufgrund der Folgen, die sie für betroffene Frauen haben, Verfolgung im Sinne der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU darstellen.…
-
Mindestens subsidiärer Schutz infolge willkürlicher Gewalt im Gazastreifen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in zwei Urteilen vom 24. September 2024 (Az. A 7 K 1647/24 und A 7 K 4112/24) zur Situation im Gazastreifen Stellung genommen. Der bewaffnete Konflikt im Gazastreifen erreiche einen so hohen Grad an willkürlicher Gewalt, dass dort praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre…
-
Kein Schutz für tschetschenische Wehrpflichtige
In zwei Urteilen vom 22. August 2024 (Az. 12 B 17/23 und 12 B 18/23) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass ungediente junge Männer russischer Staatsangehörigkeit und tschetschenischer Volkszugehörigkeit in Russland keine Gefahr laufen, für einen Kampfeinsatz in der Ukraine rekrutiert zu werden, jedenfalls wenn sie sich außerhalb Tschetscheniens aufhalten. Zwar bestehe in Tschetschenien die…
-
EuGH-Vorlage zum Freikauf vom Wehrdienst in Syrien
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 12. September 2024 (Az. W261 2289490-1) Fragen vor allem zur Auslegung der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU vorgelegt, in denen es darum geht, ob die Möglichkeit zum Freikauf vom Wehrdienst ein Mittel zur Abwendung von drohenden Verfolgungshandlungen wegen Militärdienstverweigerung oder unverhältnismäßiger Bestrafung ist. Das Gericht fragt insbesondere, ob…