Subsidiärer Schutz darf nicht gewährt werden, meint der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Juni 2025 (Rs. C-349/24, Nuratau), wenn der einem Schutzsuchenden drohende ernsthafte Schaden nicht herkunftslandbezogen ist, d.h. nicht gerade (nur) im Herkunftsland droht. Dies folge aus… Weiterlesen..