Materielles Flüchtlingsrecht

  • Kein inlandsbezogener subsidiärer Schutz

    Subsidiärer Schutz darf nicht gewährt werden, meint der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Juni 2025 (Rs. C-349/24, Nuratau), wenn der einem Schutzsuchenden drohende ernsthafte Schaden nicht herkunftslandbezogen ist, d.h. nicht gerade (nur) im Herkunftsland droht. Dies folge aus… Weiterlesen..

  • Kein subsidiärer Schutz bei vorübergehendem Schutz?

    Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs hat in einem Beschluss vom 22. Mai 2025 (Rs. C-195/25) entschieden, dass der Gerichtshof ein bei ihm anhängiges Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der Richtlinie 2001/55/EG über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes entgegen der Ansicht der… Weiterlesen..

  • Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange

    Das Kindeswohl und die familiären Bindungen im Sinne von Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b der EU-Rückführungsrichtlinie können als inlandsbezogene Aspekte die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG nicht begründen, meint das Bundesverwaltungsgericht in… Weiterlesen..

  • Verfolgung von Yeziden im Irak und qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Bescheiden

    Das Verwaltungsgericht Stade geht in seinem Urteil vom 18. Dezember 2024 (Az. 2 A 1474/22) davon aus, dass Yeziden in der irakischen Region Shingal verfolgt werden und ihnen deswegen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist. Der IS sei nicht sicher besiegt und es bestünden… Weiterlesen..

  • Ausschluss vom Flüchtlingsschutz nach Strafverbüßung unklar

    Wenn ein Schutzsuchender gemäß Art. 12 Abs. 2 Buchst. b der EU-Qualifikationsrichtlinie wegen einer in der Vergangenheit begangenen schweren nichtpolitischen Straftat von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden soll, dann muss der Umstand berücksichtigt werden, dass der Schutzsuchende die wegen dieser Straftat… Weiterlesen..

  • Georgien sicherer Herkunftsstaat und ohne Gruppenverfolgung von LSBTIQ*-Personen

    Anders als unlängst das Verwaltungsgericht Berlin (siehe HRRF-Newsletter Nr. 189) geht das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 15. April 2025 (Az. 30 L 905/25.A) davon aus, dass einer weiteren Einstufung von Georgien als sicherer Herkunftsstaat keine verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen… Weiterlesen..

  • Keine Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak

    Angehörigen der yezidischen Glaubensgemeinschaft droht in der Provinz Ninive im Irak aktuell weder durch den Islamischen Staat noch durch sonstige nichtstaatliche Dritte mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine an ihre Religionszugehörigkeit anknüpfende Verfolgung als Gruppe, sagt das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seinem Beschluss… Weiterlesen..

  • Rechtsstaatswidrige Strafverfahren in der Türkei

    Wenn ein Staat wie die Türkei nicht willens ist, in politisierten Strafverfahren rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten, dann steht betroffenen Personen grundsätzlich Flüchtlingsschutz gemäß §§ 3 ff. AsylG zu, sagt das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 20. März 2025 (Az. 22… Weiterlesen..

  • Drohende Blutrache führt nicht zur Annahme einer bestimmten sozialen Gruppe

    Eine Person, der in ihrem Herkunftsland Blutrache droht, weil sie einer Familie angehört, die in einen Streit vermögensrechtlicher Natur verwickelt ist, kann nicht allein aus diesem Grund als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ im Sinne von Art. 10 der EU-Qualifikationsrichtlinie zugehörig betrachtet… Weiterlesen..

  • Keine interne Fluchtalternative für LGBTQI+-Personen in der Türkei

    In seinem Urteil vom 8. Januar 2025 (Az. 17 K 248/23 A) geht das Verwaltungsgericht Berlin davon aus, dass LGBTQI+-Personen in der Türkei keine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht. Die LGBTQI+-Gemeinschaft in der Türkei sehe sich einer erheblichen erniedrigenden Behandlung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871