Materielles Flüchtlingsrecht
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Subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige
Das Verwaltungsgericht Berlin berichtet in einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2025 über zwei Urteile vom 20. Januar 2025 (Az. 33 K 504/24 A und 33 K 519/24 A), in denen es davon ausgeht, dass russischen Männern im grundwehrdienstpflichtigen Alter subsidiärer Schutz in Deutschland zu gewähren ist. Sie würden in Russland in absehbarer Zeit gegen ihren…
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Verfolgung in der Türkei nach regimekritischen Social-Media-Äußerungen
Die Normen des türkischen Strafgesetzbuchs bilden die Grundlage für eine diskriminierende Strafverfolgung und werden zur gezielten Verfolgung politisch Oppositioneller etwa bei regierungskritischen Äußerungen auf Twitter instrumentalisiert, sagt das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (Az. A 12 K 3586/24). Die Normen würden vom türkischen Staat gezielt als Mittel genutzt, um missliebige politische…
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Keine Abschiebung von Wehrpflichtigen nach Tschetschenien
Russischen Staatsangehörigen droht in Tschetschenien die Zwangsrekrutierung zur Teilnahme an Kampfhandlungen im Rahmen eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, der sie sich nicht durch Aufenthalt in einem anderen Landesteil Russlands entziehen können, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14. Januar 2025 (Az. 10 L 54/25.A). Für eine Person, die von den tschetschenischen Behörden gesucht werde, sei…
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Besserer Schutz für Frauen, Gaza und Diskretionsgebot
Januar 2024. Der EuGH präzisiert die Voraussetzungen für die Gewährung internationalen Schutzes wegen häuslicher Gewalt, die Verfolgung im Sinne der EU-Qualifikationsrichtlinie darstellen kann (HRRF-Newsletter Nr. 128). Juni 2024. Der EuGH stellt fest, dass Frauen, die als gemeinsames Merkmal ihre tatsächliche Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern teilen, zu der es im…
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Immer noch kein Diskretionsgebot
In seinem Urteil vom 12. November 2024 (Az. 56390/21, M.I. gg. Schweiz) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass die Abschiebung eines homosexuellen Schutzsuchenden in den Iran ohne die vorherige erneute Prüfung seiner Gefährdung zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen würde. In dem Verfahren hatte die Schweizer Asylbehörde es für unwahrscheinlich gehalten, dass…
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Russischen Wehrpflichtigen droht ernsthafter Schaden
Grundwehrdienstpflichtigen russischen Staatsangehörigen droht bei ihrer Rückkehr nach Russland die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen Behandlung, weil mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit ihrer zwangsweisen Rekrutierung zum Kriegseinsatz in der Ukraine zu rechnen ist, meint das Verwaltungsgericht Magdeburg in seinem Beschluss vom 15. November 2024 (Az. 3 B 184/24 MD). Zwar sei nach der aktuellen Erkenntnislage die Wahrscheinlichkeit…
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Keine Verfolgung in Syrien
Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht in seinem (in einem Hauptsacheverfahren ergangenen) Beschluss vom 12. November 2024 (Az. 14 A 445/22.A) keine Verfolgung von nicht vorverfolgt ausgereisten syrischen Schutzsuchenden. Weder die illegale Ausreise aus Syrien, ein längerer Aufenthalt im Ausland, eine Asylantragstellung, die Herkunft aus einer bestimmten Region in Syrien, die Religionszugehörigkeit noch eine mögliche Heranziehung zum…
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Keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für syrische Staatsbedienstete
Syrischen Staatsbediensteten, die das Land ohne die erforderliche Erlaubnis ihrer zuständigen Beschäftigungsstelle verlassen haben, droht in der Gesamtbetrachtung ohne Hinzutreten besonderer gefahrerhöhender Umstände im Falle einer Rückkehr nach Syrien keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung, meint das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 12. November 2024 (Az. 2 LB 103/23). Selbst dann, wenn in solchen Fällen eine…
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Fehlender Schutz für russische Wehrdienstverweigerer im Fokus
Die tagesschau berichtet am 11. November 2024 ausführlich und kritisch über ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. August 2024 (Az. 12 B 17/23, in der das Gericht (wie auch in einer Parallelentscheidung vom selben Tag, Az. 12 B 18/23) keine Bedenken gegen eine Abschiebung von tschetschenischen Wehrdienstverweigerern nach Russland hatte (siehe ausführlich HRRF-Newsletter Nr.…
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Asylrelevanz exilpolitischer Aktivitäten von Iranerinnen und Iranern
Das Verwaltungsgericht Hamburg äußert sich in zwei aktuellen Urteilen vom 1. Oktober 2024 (Az. 10 A 2312/23) und vom 29. Oktober 2024 (Az. 10 A 2350/23) zur Asylrelevanz exilpolitischer Aktivitäten von Iranerinnen und Iranern in Deutschland. Eine exiloppositionelle Betätigung berge für iranische Staatsangehörige ein nicht bloß unerhebliches Gefährdungspotential, weil dem iranischen Regime aufgrund des technischen…