UN-Sichtbar-Projekt: Menschenrechtsschutz im GEAS

Im Oktober 2026 startet der neue Zyklus des UN-Sichtbar-Projekts, dank dessen Kooperation auch hier regelmäßig über menschenrechtliche Entscheidungen berichtet wird. Inhaltlicher Schwerpunkt ist der Menschenrechtsschutz im GEAS. Der Zyklus findet als Blockseminar an der Humboldt-Universität zu Berlin statt, das sich insbesondere an Studierende und Promovierende aller Universitäten mit Vorerfahrung im Asyl- und Migrationsrecht richtet. Bewerben können sich aber alle Interessierten, und zwar ab sofort bis zum 27. Septembrer 2026 über diesen Bewerbungsbogen. Weitere Informationen finden sich auf der Projektwebsite und im Vorlesungsverzeichnis der Humboldt-Universität zu Berlin.

Das UN-Sichtbar-Projekt ist ohnehin eine spannende Angelegenheit und der neue inhaltliche Schwerpunkt kommt natürlich zum richtigen Zeitpunkt: Viele Rechte von Schutzsuchenden, die im alten GEAS-Recht noch sekundärrechtlich gewährleistet waren, sind mit der GEAS-Reform entfallen, so dass jetzt auf EU-Primärrecht (einschließlich der Grundrechtecharta) und auf menschenrechtliche Verträge (etwa die Europäische Menschenrechtskonvention) zurückgegriffen werden muss.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871