Unsicherheit bei Nachholung des Visumverfahren ist hinzunehmen

Wegen der o.g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewissermaßen überholt ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 15. November 2023 (Az. 2 B 135/23), in dem das OVG die Zumutbarkeit einer Nachholung des Visumverfahrens auch dann bejaht, wenn unklar ist, ob der Betroffene nach seiner Ausreise tatsächlich ein Visum erhalten wird. Es liege in der Natur der Sache, so das OVG, dass ein Rest von Unsicherheit verbleibe, wie die deutsche Botschaft tatsächlich entscheiden werde. Diese Unsicherheit sei vom Betroffenen hinzunehmen, weil er selbst es ja in der Hand habe, das Visumverfahren so kurz wie möglich zu halten. In dem Verfahren hatte das Auswärtige Amt übrigens eine beschleunigte Bearbeitung des Visumantrags in Aussicht gestellt, wenn nur zuvor der Betroffene das von ihm eingelegte Rechtsmittel „aus Gründen der Verfahrensökonomie“ zurücknehme.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871