Vermischte Nachrichten KW 13/2026

  • Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt eine weitere Klage gegen die Ablehnung eines Einbürgerungsantrags eines Menschen mit Behinderung. Die Klägerin, die seit 20 Jahren in Deutschland lebt, bezieht in Folge ihrer Behinderung existenzsichernde Leistungen und kann darum die Einbürgerungsvoraussetzung der eigenen Lebensunterhaltssicherung nicht erfüllen. Mit der Klage wird geltend gemacht, dass der Ausschluss von alten Menschen und Menschen mit Behinderungen vom Anspruch auf Einbürgerung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit dem Demokratieprinzip, gegen das Diskriminierungsverbot und den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt.
  • Die Europäische Asylagentur (EUAA) hat Ausgabe 1/2026 ihres vierteljährlichen, thematisch gegliederten Updates zur Asylrechtsprechung in der Europäischen Union veröffentlicht, das auf 60 Seiten den Zeitraum Dezember 2025 bis Februar 2026 abdeckt. Außerdem hat die EUAA aktuell ein Fact Sheet zur Asylrechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2025 (36 Seiten) sowie ein Fact Sheet zu Dublin-Rechtsprechung in der EU im Jahr 2025 (16 Seiten) veröffentlicht.

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  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871