Das Bundesverwaltungsgericht hat die Volltexte seiner Urteile vom 21. November 2024 (Az. 1 C 23.23) und vom 19. Dezember 2024 (Az. 1 C 3.24) veröffentlicht, in denen es über Italien betreffende Tatsachenrevisionen entschieden hatte, die die Aufnahmesituation von nicht-vulnerablen anerkannten Flüchtlingen bzw. einer alleinerziehenden Mutter mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren in Italien betreffen. Zu beiden Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht im Herbst 2024 auch Pressemitteilungen veröffentlicht (siehe hier und hier), der HRRF-Newsletter hatte ebenfalls berichtet (siehe Newsletter Nr. 172 und Nr. 177).
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