Vielleicht ein Pyrrhussieg für die Bezahlkarte

Das Oberlandesgericht Karlsruhe berichtet in einer Pressemitteilung vom 20. September 2024 über seine Entscheidung vom selben Tag (Az. 15 Verg 9/24, der Volltext liegt noch nicht vor), die aufschiebende Wirkung der Beschwerde eines im Vergabeverfahren zur Einführung der Bezahlkarte unterlegenen Bieters nicht zu verlängern.

Bei Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen würden die nachteiligen Folgen überwiegen, die dadurch eintreten könnten, wenn sich die Vergabe des Auftrags zeitlich weiter verzögere. In dem Vergabeverfahren hatten 14 Bundesländer gemeinsam den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für ein Bezahlkartensystem ausgeschrieben, Medienberichten zufolge (siehe etwa hier und hier) sind aber noch Fragen offen, insbesondere die Frage, ob nur die Bundesländer selbst oder auch die kreisfreien Städte und Landkreise Bezahlkarten aus der Rahmenvereinbarung abrufen dürfen.

Das Oberlandesgericht wird mit der Aussage zitiert, dass es selbst für einen juristisch ungebildeten Laien ein klar erkennbarer Rechtsverstoß sei, dass die Kommunen in der Vergabe nicht ordnungsgemäß benannt wurden und dass dies im Beschwerdeverfahren früher hätte gerügt werden müssen. Die Bundesländer dürften den Rahmenvertrag zwar für sich selbst abschließen, eine mögliche Beteiligung der Kommunen sei aber offen, möglicherweise müssten alle Kommunen in den betroffenen 14 Bundesländern ein weiteres Vergabeverfahren durchführen. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht geht Mitte Oktober 2024 weiter.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871