Vorliegen von Zweitanträgen weiter unklar

Wer erinnert sich noch an das EuGH-Urteil zu Zweitanträgen aus dem Dezember 2024? Der Gerichtshof hatte damals festgehalten, dass ein grenzüberschreitend gestellter Folgeantrag (also nach deutscher Diktion ein Zweitantrag, siehe § 71a AsylG) nur dann vorliegt, wenn der neue Antrag erst gestellt wird, nachdem das erste Asylverfahren endgültig abgeschlossen ist. Vielleicht war das EuGH-Urteil aber unklar und muss man die Kriterien für die Annahme eines solchen Folgeantrags noch präziser definieren, meint das Oberverwaltungsgericht Koblenz in seinem Urteil vom 23. Juni 2025 (Az. 13 A 11428/21.OVG), weil doch der Staat, in dem der neue Asylantrag gestellt wird, auch nach der Dublin-III-Verordnung zuständig sein muss, so dass ein neuer Asylantrag jedenfalls kein Folgeantrag (d.h. hier Zweitantrag) sein könne, solange die Dublin-Zuständigkeit nicht gewechselt habe. Diese Frage scheint umstritten zu sein und das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, sich aber gegen ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof entschieden, weil beim Bundesverwaltungsgericht offenbar bereits zwei Revisionsverfahren (Az 1 C 9.25 und 1 C 7.25) zu der Frage anhängig sind, die darum dort zunächst prozessökonomischer beantwortet werden könnten.

Dass man das alles auch ganz anders sehen kann, zeigt das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das in seinem Beschluss vom 26. August 2025 (Az. 6 LA 72/24) auf das Koblenzer Urteil aus dem Juni Bezug nimmt, es aber nicht nachvollziehen kann. Die Frage sei durch das EuGH-Urteil aus dem Dezember 2024 geklärt worden, dabei sei dem Gerichtshof die Besonderheit der Dublin-Zuständigkeit bewusst gewesen, auch wenn er sie nicht angesprochen habe. Warum das OVG Koblenz gleichwohl „Bedeutung und Reichweite“ der vom Gerichtshof getroffenen Aussage in Frage stelle, erschließe sich nicht, eine grundsätzliche Bedeutung habe die Frage jedenfalls nicht mehr.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871