Vorrang aufenthaltsrechtlicher Auflagen vor strafgerichtlichen Weisungen

Eine aufenthaltsrechtliche Wohnsitzauflage hat im Prinzip Vorrang vor einer strafgerichtlichen Weisung zur Wohnsitznahme, sagt das Oberverwaltungsgericht Bremen in seinem Beschluss vom 29. November 2024 (Az. 2 PA 310/24). Eine strafgerichtliche Weisung könne einem ausländischen Verurteilten nur zu einem Verhalten erteilt werden, das ihm ausländerrechtlich erlaubt sei, so dass eine Weisung gemäß § 56c StGB, an einem bestimmten Ort zu wohnen, nicht automatisch zum Wegfall einer kollidierenden ausländerrechtlichen Wohnsitzauflage führe. Die Ausländerbehörde müsse allerdings prüfen, ob sie ihre Wohnsitzauflage ändern wolle, um dem Ausländer die Erfüllung der strafgerichtlichen Weisung zu ermöglichen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871