Wegfall gerichtlichen Eilrechtsschutzes durch geänderten Neuerlass eines Bescheids

Hat ein Gericht gemäß § 80 Abs 5 VwGO die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Bescheid angeordnet und wird der Bescheid danach, etwa zur Korrektur gerichtlich beanstandeter Fehler, durch die Behörde im Kern wesentlich geändert, so wird der Gerichtsbeschluss gegenstandslos und entfällt die Bindungswirkung analog § 121 Nr 1 VwGO, meint der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 18. April 2024 (Az. 11 S 236/24). Im entschiedenen Verfahren hatte die beteiligte Behörde eine vom Gericht gerügte Fristsetzung zur Ausreise durch eine neue Fristsetzung ersetzt, was dem Verwaltungsgerichtshof bereits genügte, um von einem „im Kern“ geänderten Bescheid auszugehen, obwohl die Abschiebungsandrohung als solche unverändert neu erlassen wurde. Fristsetzung und Abschiebungsandrohung bildeten einen einheitlichen Verwaltungsakt, der infolge der neuen Fristsetzung eine wesentliche Änderung erfahren habe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871