In zehn weiteren Verfahren (Beschlüsse vom 7. November 2023, Az. 1 B 29.23, vom 8. November 2023, Az. 1 B 23.23, 1 B 27.23 und 1 B 32.23 und vom 13. November 2023, Az. 1 B 26.23, 1 B 28.23, 1 B 30.23, 1 B 33.23, 1 B 36.23 und 1 B 39.23) hat das Bundesverwaltungsgericht Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben, in denen es um die Rechtmäßigkeit von Unzulässigkeitsentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ging, die aufgrund einer Dublin-Zuständigkeit Italiens ergangen waren. Das OVG war wegen des italienischen Dublin-Annahmestopps von einem Zuständigkeitsübergang auf Deutschland ausgegangen, das fand das BVerwG verfahrensfehlerhaft und hat die Verfahren gemäß § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das OVG Münster zurückverwiesen. Siehe dazu ausführlich auch im HRRF-Newsletter Nr. 125.
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