Die im Laufe des Jahres 2024 in vielen Bundesländern eingeführte Konzentration asylgerichtlicher Zuständigkeiten sorgt nicht nur bei Rechtsanwälten für Verwirrung, etwa unlängst in einem beim Verwaltungsgericht Ansbach anhängigen Verfahren (Beschluss vom 16. Oktober 2024, Az. AN 18 K 24.50673, siehe dazu HRRF-Newsletter Nr. 170), sondern offenbar auch bei den Gerichten selbst. In einem Berichtigungsbeschluss vom 5. Dezember 2024 (Az. M 31 K 24.33165) korrigiert das Verwaltungsgericht München seinen eigenen Verweisungsbeschluss, weil es die zum 1. September 2024 in Niedersachen in Kraft getretene Konzentration gerichtlicher Zuständigkeiten für bestimmte Herkunftsstaaten übersehen hatte (siehe dazu HRRF-Newsletter Nr. 162).
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