Keine Dublin-Überstellungen nach Frankreich für nicht-vulnerable Schutzsuchende

Nicht-vulnerablen Schutzsuchenden droht in Frankreich mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung in Form von Obdachlosigkeit, sagt das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 14. Januar 2025 (Az. 15 A 4188/24). Alleinstehende männliche Asylbewerber machten den größten Anteil der Schutzsuchenden in Frankreich aus, würden jedoch gegenüber Familien mit Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen bei der Vergabe von staatlichen Unterkünften, die ohnehin in nicht ausreichender Zahl vorhanden seien, als nachrangig behandelt. Die französische Regierung sei außerdem bemüht, die materiellen Aufnahmebedingungen für nicht vulnerable Asylbewerber weiter einzuschränken. Es wäre verwunderlich, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht versuchen würde, diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg anzufechten, das erst im Oktober 2024 die Berufung gegen ein Urteil derselben Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover zugelassen hat, in dem es ebenfalls um Frankreich ging (siehe HRRF-Newsletter Nr. 170).

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ISSN 2943-2871