Keine Dublin-Überstellungen nach Frankreich für nicht-vulnerable Schutzsuchende

Nicht-vulnerablen Schutzsuchenden droht in Frankreich mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung in Form von Obdachlosigkeit, sagt das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 14. Januar 2025 (Az. 15 A 4188/24). Alleinstehende männliche Asylbewerber machten den größten Anteil der Schutzsuchenden in Frankreich aus, würden jedoch gegenüber Familien mit Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen bei der Vergabe von staatlichen Unterkünften, die ohnehin in nicht ausreichender Zahl vorhanden seien, als nachrangig behandelt. Die französische Regierung sei außerdem bemüht, die materiellen Aufnahmebedingungen für nicht vulnerable Asylbewerber weiter einzuschränken. Es wäre verwunderlich, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht versuchen würde, diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg anzufechten, das erst im Oktober 2024 die Berufung gegen ein Urteil derselben Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover zugelassen hat, in dem es ebenfalls um Frankreich ging (siehe HRRF-Newsletter Nr. 170).

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871