Keine Foltergefahr nach tadschikischer Verbalnote

In Tadschikistan sind staatliche Repressionen gegen bestimmte Personen wegen ihrer politischen Überzeugung nicht selten, können eskaliert werden, sind die Haftbedingungen katastrophal und kommt Folter vor, so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Beschluss vom 3. Juni 2025 (Az. 12a L 836/25.A), allerdings hat sich die Situation in jüngerer Zeit verbessert und können verbleibende Restzweifel durch eine Verbalnote des Außenministeriums der Republik Tadschikistan ausgeräumt werden. In diplomatischen Zusicherungen sei unter bestimmten Voraussetzungen ein geeignetes Instrument zur Ausräumung der Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung selbst bei Staaten zu sehen, in denen systematisch gefoltert und misshandelt werde. In der Verbalnote werde hinreichend konkret zugesichert, dass der Antragsteller nicht gefoltert würde. Außerdem, so das Verwaltungsgericht, sei Folter auch nach tadschikischem Recht verboten.

Es ist inzwischen etwas unübersichtlich geworden mit den Entscheidungen nordrhein-westfälischer Verwaltungsgerichte in Tadschikistan-Verfahren, weil etwa das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im August 2024 und das Oberverwaltungsgericht Münster im Februar 2025 diplomatische Zusicherungen Tadschikistans noch für unzureichend gehalten hatten, um eine konkrete Gefährdung sicher auszuschließen. Inzwischen scheint man genauer hinzusehen, weil der Beschluss aktuelle Berichte des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamts für Verfassungsschutz zitiert, und scheint Tadschikistan nachgebessert zu haben, weil der Beschluss auf eine neue und einzelfallbezogene Verbalnote von April 2025 Bezug nimmt.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871