Dublin-Leistungsausschluss mit UN-Individualbeschwerde angegriffen

Auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte sind einklagbare Menschenrechte, und in Deutschland geht das mit dem Einklagen seit Juli 2023 noch einfacher, weil da das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) in Kraft getreten ist und Individualbeschwerden gegen Deutschland möglich geworden sind. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. unterstützt jetzt eine solche am 29. September 2025 eingelegte Individualbeschwerde, in der es um den sozialrechtlichen Leistungsausschluss gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG bei Zuständigkeit eines anderen EU-Staats für die Durchführung des Asylverfahrens geht. Über die Beschwerde wird ein Ausschuss der Vereinten Nationen entscheiden, der Deutschland dazu auffordern könnte, die Praxis des Leistungsausschlusses einzustellen, sofern der Ausschuss sie als menschenrechtswidrig betrachten wird.

Der in Thüringen lebende und wegen des auf ihn angewandten Leistungsausschlusses seit Februar 2025 obdachlose Beschwerdeführer hat bereits vor dem Verwaltungsgericht Meiningen, dem Sozialgericht Thüringen, dem Landessozialgericht Thüringen und, im Juni 2025, dem Bundesverfassungsgericht erfolglos versucht, gegen den Leistungsausschluss vorzugehen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871