Vermischte Nachrichten KW 12/2026

  • In dem Verfahren, in dem das Oberverwaltungsgericht Münster Anfang Februar 2026 vom automatischen Erlöschen eines 2002 erlassenen Einreise- und Aufenthaltsverbots ausgegangen war, weil der von 2002 bis 2016 in Guantánamo inhaftierte mauretanische Staatsangehörige zwischenzeitlich die niederländische Staatsangehörigkeit erhalten hatte, hat die Stadt Duisburg einem Medienbericht vom 13. März 2026 zufolge nunmehr Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
  • In einer Entscheidung vom 3. März 2026 (GZ. E3439/2025) hat sich der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Frage der Existenzsicherung von international Schutzberechtigten in Griechenland beschäftigt und eine Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Beschwerdeführerin in dem Verfahren war eine alleinstehende, 77 Jahre alte und psychisch und physisch beeinträchtigte Frau aus Afghanistan. Der Verfassungsgerichtshof bemängelte, dass sich das Bundesverwaltungsgericht nur unzureichend mit der Gewährleistung der grundlegenden Existenzsicherung in Griechenland auseinandergesetzt und nicht dargelegt habe, welche Anstrengungen der Beschwerdeführerin zumutbar seien und ob diese überhaupt ausreichend wären, um einen Zugang zu Wohnversorgung und menschenwürdiger Existenzsicherung erreichen zu können.
  • Anfang Februar 2026 hatten wir hier schon über eine geplante Reform der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) berichtet, zum entsprechenden Gesetzentwurf hat der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein Anfang März 2026 eine kritische Stellungnahme veröffentlicht, in der unter anderem die Erschwerung des einstweiligen Rechtsschutzes, die Einführung einer Gebühr bei „Rechtsmissbräuchlichkeit“ und die Aufweichung des Amtsermittlungsgrundsatzes kritisiert werden.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18. März 2026 den Volltext seines Urteils vom 28. Januar 2026 (Az. 1 C 9.25) veröffentlicht, in dem es darum geht, welcher Zeitpunkt für die Einstufung eines Asylersuchens als Zweitantrag maßgeblich ist. Das Gericht hatte bereits in einer Pressemitteilung über das Urteil informiert, der HRRF-Newsletter ebenfalls bereits berichtet.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

ISSN 2943-2871