Die GEAS-Reform erlaubt zwar die Inhaftierung von Schutzsuchenden schon während des erstinstanzlichen Asylverfahrens, gleichwohl sind dabei rechtliche Vorgaben zu beachten, die sich etwa auch aus den Menschenrechten ergeben können. In einem neuen Beitrag im HRRF-Blog wird die Entscheidung A.K.S. gg. Australien des UN-Menschenrechtsausschuss vom 17. März 2025 analysiert, in der es um solche menschenrechtlichen Vorgaben für die Inhaftierung im Asylverfahren ging.


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