- In einem Dokument der Europäischen Kommission vom 15. Juli 2026 (COM(2026) 387 final) wird berichtet, dass Italien auch weiterhin, d.h. seit dem 12. Juni 2026, keine Dublin-Überstellungen akzeptiert (S. 7).
- Die taz berichtet am 13. Juli 2026 darüber, dass das Bundesinnenministerium noch prüfe, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Juni 2026 zur Europarechtswidrigkeit von § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG in Deutschland umgesetzt werden müsse.
- Am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft usw. durchgewunken, fordert in einer Entschließung aber eine Übergangs- und Stichtagsregelung zu Arbeitsverboten. Inhaltlich geht es um die Erweiterung der Regelungen zu sicheren Herkunftsländern, die jedenfalls für Geduldete zu einem Wegfall von Arbeitserlaubnissen führen würde (siehe § 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG). Eine entsprechende Übergangsregelung soll offenbar durch das Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz (!) in § 104 Abs. 18 AufenthG eingefügt werden (siehe BT-Drs. 21/7004, S. 12).
- In der LTO analysiert Christian Rath am 9. Juli 2026, warum es nach den diversen Eilverfahren gegen Einreiseverweigerungen an den deutschen Grenzen bislang keine anschließenden Hauptsacheverfahren gab und warum das vermutlich so bleiben wird.
- Der HRRF-Bücher-Shop macht eine kurze Sommerpause 🏖️: Bestellungen werden wieder am 10. August versandt. Bestellen Sie aber ruhig auch in der Zwischenzeit weiter.



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