Vermischte Nachrichten KW 29/2026

  • In einem Dokument der Europäischen Kommission vom 15. Juli 2026 (COM(2026) 387 final) wird berichtet, dass Italien auch weiterhin, d.h. seit dem 12. Juni 2026, keine Dublin-Überstellungen akzeptiert (S. 7).
  • Die taz berichtet am 13. Juli 2026 darüber, dass das Bundesinnenministerium noch prüfe, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Juni 2026 zur Europarechtswidrigkeit von § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG in Deutschland umgesetzt werden müsse.
  • Am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft usw. durchgewunken, fordert in einer Entschließung aber eine Übergangs- und Stichtagsregelung zu Arbeitsverboten. Inhaltlich geht es um die Erweiterung der Regelungen zu sicheren Herkunftsländern, die jedenfalls für Geduldete zu einem Wegfall von Arbeitserlaubnissen führen würde (siehe § 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG). Eine entsprechende Übergangsregelung soll offenbar durch das Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz (!) in § 104 Abs. 18 AufenthG eingefügt werden (siehe BT-Drs. 21/7004, S. 12).
  • In der LTO analysiert Christian Rath am 9. Juli 2026, warum es nach den diversen Eilverfahren gegen Einreiseverweigerungen an den deutschen Grenzen bislang keine anschließenden Hauptsacheverfahren gab und warum das vermutlich so bleiben wird.
  • Der HRRF-Bücher-Shop macht eine kurze Sommerpause 🏖️: Bestellungen werden wieder am 10. August versandt. Bestellen Sie aber ruhig auch in der Zwischenzeit weiter.

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  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871