Vermischte Nachrichten KW 30/2026

  • In ihrer Antwort vom 10. Juli 2026 (BT-Drs. 21/7123) auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag verteidigt die Bundesregierung die sogenannte Chișinău-Erklärung aus dem Mai 2026, die als Orientierungshilfe für nationale Behörden und Gerichte bei der Auslegung und Anwendung der EMRK dienen könne. In der Erklärung geht es prominent um die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in migrationsrechtlichen Verfahren.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 8. Juni 2026 (Az. 1 C 26.25) veröffentlicht, wonach eine Gefahr für die Allgemeinheit im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 AsylG nicht zwingend die Begehung bestimmter Straftaten von besonderem Gewicht erfordere, sondern auch bei einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße anzunehmen sein könne, die jeder für sich das Gewicht einer solchen Straftat nicht erreichten, in ihrer Gesamtheit jedoch eine Beeinträchtigung grundlegender gesellschaftlicher Interessen oder eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens ernsthaft besorgen ließen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871