Das Bundesverwaltungsgericht berichtet in einer Pressemitteilung vom 24. März 2025 über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom selben Tag (Az. 1 C 15.23), in dem es die Zulässigkeit einer generalpräventiven Ausweisung trotz eines bestehenden Abschiebungsverbots bejaht hat, eine isolierte Titelerteilungssperre ohne Einreise- und Aufenthaltsverbot hingegen für rechtswidrig hält. Das hatte die Vorinstanz (siehe HRRF-Newsletter Nr. 114) bereits ähnlich gesehen.
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