Keine isolierte Titelerteilungssperre

Das Bundesverwaltungsgericht berichtet in einer Pressemitteilung vom 24. März 2025 über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom selben Tag (Az. 1 C 15.23), in dem es die Zulässigkeit einer generalpräventiven Ausweisung trotz eines bestehenden Abschiebungsverbots bejaht hat, eine isolierte Titelerteilungssperre ohne Einreise- und Aufenthaltsverbot hingegen für rechtswidrig hält. Das hatte die Vorinstanz (siehe HRRF-Newsletter Nr. 114) bereits ähnlich gesehen.

Kommentare

Ein Kommentar zu „Keine isolierte Titelerteilungssperre“

  1. Avatar von Tim Schröder

    Der Volltext des o.g. Urteils ist jetzt auf der Website des Gerichts verfügbar.

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ISSN 2943-2871