In seiner Entscheidung vom 26. Januar 2021 (Az. 173/2018), die am 12. Juli 2021 veröffentlicht wurde, hat der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) festgestellt, dass Griechenland verschiedene soziale Rechte von minderjährigen Migranten verletzt habe, die sich aus der Europäischen Sozialcharte ergeben. Der Ausschuss, der für die Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der Sozialcharta zuständig ist und der von der Internationalen Juristenkommission (ICJ) und dem Europäischen Flüchtlingsrat (ECRE) 2018 mit einer Kollektivbeschwerde angerufen wurde, stellte unter anderem eine Verletzung der Rechte auf angemessene Unterbringung, auf Bildung, Fürsorge und Gesundheitsschutz fest, sowohl auf den griechischen Inseln als auch auf dem griechischen Festland, und für begleitete wie für unbegleitete minderjährige Migranten.