- Die gemeinsame FAQ-Seite zur GEAS-Reform von Equal Rights Beyond Borders, Elena-Koordination und HRRF wurde Anfang Juli aktualisiert und enthält jetzt mehr Fragen und Antworten. Bitte gerne reinschauen oder selbst Fragen stellen!
- Bei netzpolitik.org wird auf die neue Aufgabe des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hingewiesen, im Asylverfahren unentgeltlich Rechtsauskünfte zu erteilen. Es solle sich dabei aber, so wohl das Bundesamt, nicht um Rechtsberatung handeln. Die „amtlich unentgeltliche Rechtsauskunft“ (auRA) sei eine „informatorische Auskunft“, bei der es nicht darum gehe, Antragstellende zu ihrer konkreten Situation zu beraten. Interessenkonflikte sieht das Bundesamt offenbar nicht.
- Rechtsanwalt Marcel Keinborg weist darauf hin, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit offenbar zwei verschiedene Briefpapiere verwendet, mit denen dezent auf die vom Bundesamt angenommene Anwendbarkeit des alten Rechts (altes Briefpapier) bzw. des neuen Rechts (neues Briefpapier) hingewiesen werden soll.



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