Bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen doch Beschwerdeausschluss

Der Verwaltungsgerichtshof München gibt seine bisherige Rechtsprechung auf und meint in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2024 (Az. 10 CE 24.1526, 10 C 24.1527) nun, dass die Beschwerde nach § 146 Abs. 1 und 4 VwGO gemäß § 80 AsylG n.F. doch ausgeschlossen ist, wenn sich ein Antragsteller mit seinem Eilrechtsschutzbegehren unter Berufung auf inlandsbezogene Abschiebungshindernisse im Sinne des § 60a Abs. 2 AufenthG gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen zum Vollzug einer gegen ihn gerichteten Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG wendet, und dass dies auch für eine beanspruchte Verfahrensduldung zur Sicherung des Verbleibs im Bundesgebiet für die Dauer eines laufenden Titelerteilungsverfahrens gilt. Bislang hatte der Verwaltungsgerichtshof die gegenteilige Auffassung vertreten (siehe zuletzt ausführlich HRRF-Newsletter Nr. 163), nunmehr beruft er sich darauf, dass der Anwendungsbereich von § 80 AsylG in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung durch eine mittlerweile weitgehend einheitliche Auslegung konkretisiert worden sei. Dieser Rechtsprechung schließe sich das Gericht im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung an. Nicht zuletzt das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führe zu dem Gebot, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung (hier ja eigentlich: Nichtüberprüfung) gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871